BÜRO WIESBADEN (Postanschrift)
Kreuzberger Ring
65205 Wiesbaden
T: +49(0)611 / 34 17 22 20
F: +49(0)611 / 34 17 22 21
BÜRO ELTVILLE
Kiedricher Straße 11
65345 Eltville
T: +49(0)6123 / 79 56 05
F: +49(0)6123 / 79 56 06
BÜRO LIMBURG
Walderdorffstraße 20
65549 Limburg
T: +49(0)6431 / 98 13 13
F: +49(0)6431 / 98 13 14
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Anwalt für WEG-Recht - Beratung und Vertretung für Eigentümer und Hausverwaltungen
Wir bieten Ihnen hier umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Thema Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht.
Anwalt für WEG-Recht
Vollkommen
egal,
ob
Sie
Eigentümer
oder
Hausverwalter
sind,
jeder,
der
sich
mit
dem
WEG-Recht
auseinandergesetzt
hat,
kennt
die
Schwierigkeiten
in
diesem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt für WEG-Recht hilft Ihnen durch das Dickicht an Vorschriften hindurch.
Der
Gesetzgeber
trägt
durch
umfangreiche
Reformvorhaben
und
Gesetzesänderungen
seinen
Teil
dazu
bei.
Auch
hier
zeigt
sich
die
Tendenz
des
Gesetzgebers
zu immer weniger relevanten Regelungen. Allerdings schafft es ein Anwalt für privates WEG-Recht die relevanten von den weniger relevanten zu trennen.
Fachkundige Beratung und Vertretung im WEG-Recht durch Ihren Anwalt aus Eltville, Wiesbaden und Limburg
Im
Wohnungseigentumsrecht,
kurz
WEG-Recht,
gibt
es
eine
Vielzahl
an
juristischen
Feinheiten,
die
wir
als
erfahrene
Kanzlei
aus
Eltville,
Wiesbaden
und
Limburg für Sie selbstverständlich stets im Auge behalten.
Die
Regel,
dass
Eigentum
verpflichtet,
wird
am
WEG-Recht
sehr
deutlich.
Wer
eine
Eigentumswohnung
kauft,
wird
gleichzeitig
Teil
einer
Wohneigentümergemeinschaft,
der
WEG.
Daraus
ergeben
sich
Rechte
und
Pflichten.
Diese
beziehungsweise
konkret
die
Eigentumsverhältnisse
an
einzelnen
Wohnungen
oder
Gebäudeteilen
bei
einer
formellen
Teilung
des
Grundstücks
sind
im
sogenannten
Wohnungseigentumsgesetz
geregelt.
Als
qualifizierte
Kanzlei
aus
Eltville,
Wiesbaden
und
Limburg
unter
anderem
im
WEG-Recht
klären
wir
Sie
über
Ihre
Rechte
und
Pflichten
auf
und
helfen
Ihnen,
Ihre
Interessen
und
Ansprüche
durchzusetzen.
Wir
beraten
und
vertreten
einzelne
oder
mehrere
Wohnungseigentümer,
die
Wohnungseigentümergemeinschaft
oder den Verwalter der WEG.
Letzter Ausweg: Beschlussanfechtung
Als
Teil
einer
WEG
können
Sie
mit
Ihrem
Wohneigentum
nicht
einfach
tun
und
lassen,
was
Sie
wollen.
Sie
müssen
sich
mit
den
übrigen
Mitgliedern
absprechen
und
Kompromisse
eingehen.
Wir
verhandeln
für
Sie,
vertreten
Sie
als
Anwalt
für
WEG-Recht
aus
Eltville,
Wiesbaden
und
Limburg.
Wenn
Sie
mit
einem
auf
der
WEG-Versammlung
beschlossenen
Kompromiss
beziehungsweise
verabschiedeten
Beschluss
nicht
einverstanden
sind,
müssen
Sie
schnell
handeln.
Er
wird
wirksam
und
damit
bindend
für
alle
Mitglieder
der
Gemeinschaft,
wenn
er
nicht
rechtzeitig
angefochten
wird.
Die
Beschlussanfechtung
durch
einen
kompetenten
Anwalt
für
WEG-Recht
ist
häufig
das
letzte
Mittel
eines
einzelnen
Wohnungseigentümers
aus
Eltville,
Wiesbaden
und
Limburg
oder
andernorts,
um
seine
Interessen
durchzusetzen.
Gerne
vertreten
wir
Eigentümer
auch
auf
WEG-Versammlungen
und
verhelfen
ihm
unmittelbar
zu
ihrem
Recht. Kontaktieren Sie uns.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte als Kanzlei für WEG-Recht aus Eltville, Wiesbaden und Limburg:
Vertretung von Hausverwaltungen
Vertretung von Wohnungseigentümern
Beschlussanfechtung
WEG-Versammlung: Einberufung, Teilnahme und Abstimmung
Trotz
aller
Sorgfalt
beim
Zusammentragen
unserer
Informationen
übernehmen
wir
diesbezüglich
keine
Haftung.
Auch
ersetzt
die
Lektüre
der
Informationen
kein Beratungsgespräch oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für WEG-Recht.
Wir helfen gern. In Eltville, Wiesbaden und Limburg. Rufen Sie an!