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KleinRechtsanwälte © 2024
Werkvertragsrecht
Werkvertragsrecht – Ihre Rechte und Pflichten bei Werkleistungen
Das
Werkvertragsrecht
spielt
eine
zentrale
Rolle
bei
der
Realisierung
von
Projekten,
die
die
Herstellung
oder
Veränderung
eines
Werkes
betreffen.
Ob
Bauverträge,
Handwerksleistungen
oder
die
Anfertigung
individueller
Produkte
–
der
Werkvertrag
regelt
die
Rechte
und
Pflichten
zwischen
Auftraggeber
und
Auftragnehmer.
Kommt
es
zu
Verzögerungen,
Mängeln
oder
Streitigkeiten,
ist
eine
fundierte
rechtliche
Beratung
unverzichtbar.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um Ihre Ansprüche zu sichern und Konflikte effektiv zu lösen.
Was ist das Werkvertragsrecht?
Das
Werkvertragsrecht
ist
im
Bürgerlichen
Gesetzbuch
(BGB)
geregelt
und
legt
fest,
dass
der
Unternehmer
(Auftragnehmer)
zur
Herstellung
eines
vereinbarten
Werkes
verpflichtet
ist,
während
der
Besteller
(Auftraggeber)
zur
Bezahlung
des
vereinbarten
Werklohns
verpflichtet
ist.
Im
Gegensatz
zu
Dienstverträgen
schuldet
der
Werkunternehmer
ein
konkretes
Ergebnis
–
beispielsweise
ein
fertiggestelltes
Bauwerk
oder
ein
mängelfreies
Produkt.
Häufige Fragen und Problemfelder im Werkvertragsrecht
•
Mängel und Gewährleistung:
Was
tun,
wenn
das
Werk
nicht
den
vereinbarten
Anforderungen
entspricht?
Das
Werkvertragsrecht
bietet
klare
Regelungen
zur
Mängelbeseitigung, Nachbesserung und gegebenenfalls Schadensersatz. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.
•
Zahlungsansprüche:
Wann
und
in
welcher
Höhe
ist
der
Werklohn
fällig?
Kommt
es
zu
Streitigkeiten
über
die
Vergütung,
unterstützen
wir
Sie
bei
der
Durchsetzung
Ihrer Ansprüche oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.
•
Verzögerungen und Vertragsstörungen:
Wenn
ein
Werk
nicht
rechtzeitig
fertiggestellt
wird,
können
erhebliche
Schäden
entstehen.
Wir
helfen
Ihnen,
Ansprüche
wie
Vertragsstrafe
oder Schadensersatz geltend zu machen oder rechtlich abzusichern.
•
Kündigung und Abnahme:
Wann
darf
ein
Werkvertrag
gekündigt
werden,
und
welche
rechtlichen
Folgen
hat
dies?
Wir
beraten
Sie
umfassend,
ob
Sie
als
Auftraggeber
oder Auftragnehmer handeln.
Unsere Leistungen im Werkvertragsrecht
•
Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen:
Klare
und
präzise
Verträge
sind
die
Grundlage
für
eine
reibungslose
Zusammenarbeit.
Wir
helfen
Ihnen,
Verträge
rechtssicher
zu
formulieren
und Ihre Interessen zu wahren.
•
Beratung bei Mängeln und Nachbesserung:
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
•
Vertretung bei Streitigkeiten:
Egal, ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir vertreten Ihre Interessen konsequent und zielorientiert.
•
Rechtsberatung für Auftraggeber und Auftragnehmer:
Unsere Expertise richtet sich sowohl an private und gewerbliche Auftraggeber als auch an Handwerker, Bauunternehmen und andere
Unternehmer.
Warum wir?
Unsere
Kanzlei
verfügt
über
langjährige
Erfahrung
im
Werkvertragsrecht
und
versteht
die
Anforderungen
sowohl
auf
Seiten
der
Auftraggeber
als
auch
der
Auftragnehmer.
Mit
unserer
rechtlichen
und
strategischen
Kompetenz
sorgen
wir
dafür,
dass
Ihre
Interessen
gewahrt
bleiben
–
und
bieten
Ihnen pragmatische und wirtschaftliche Lösungen.
Kontaktieren Sie uns
Sie
haben
Fragen
zum
Werkvertragsrecht
oder
benötigen
Unterstützung
bei
einem
konkreten
Fall?
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Beratungsgespräch.
Gemeinsam
finden
wir
die
beste
Lösung
für
Ihre
Situation.Anwalt
für
Werkvertragsrecht-
Beratung
und
Vertretung
für
Auftraggeber und Auftragnehmer
Wir
bieten
Ihnen
hier
umfangreiche
rechtliche
Informationen
rund
um
das
Thema
Durchsetzung
von
vertraglichen
Ansprüchen
(Werklohn
bzw.
Werkleistung),
Durchsetzung
von
Schadensersatz-
und
Mängelbeseitigungsansprüchen,
Ausarbeitung
und
Überprüfung
von
Vertragsentwürfen
und
Beweissicherung bei Mängeln
Anwalt für Werkvertragsrecht
Vollkommen
egal,
ob
Sie
Eigentümer
oder
Hausverwalter
sind,
jeder,
der
sich
mit
dem
Werkvertragsrecht
auseinandergesetzt
hat,
kennt
die
Schwierigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt für Werkvertragsrecht hilft Ihnen durch das Dickicht an Vorschriften hindurch.
Der
Gesetzgeber
trägt
durch
umfangreiche
Reformvorhaben
und
Gesetzesänderungen
seinen
Teil
dazu
bei.
Auch
hier
zeigt
sich
die
Tendenz
des
Gesetzgebers
zu
immer
weniger
relevanten
Regelungen.
Allerdings
schafft
es
ein
Anwalt
für
privates
Werkvertragsrecht
die
relevanten
von
den
weniger relevanten zu trennen.
Rechtsanwalt für Werkvertragsrecht
Besonders
relevant
werden
die
Regelungen
des
Werkvertragsrechtsrechts,
wenn
die
von
dem
Werkunternehmer
erbrachte
Leistung
mangelhaft
ist.
Für
diesen
Fall
wurden
dem
Besteller
in
§
634
BGB
die
sog.
Mängelrechte
eingeräumt.
Unter
anderem
kann
dem
Besteller
dadurch
ein
Anspruch
auf
Nacherfüllung oder Schadensersatz zustehen. Klein Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus Werkvertragsrecht.
Leistungen
Wir
unterstützen
Sie
u.a.
gezielt
bei
Auftreten
von
Sach-
und
Rechtsmängeln.
Zunächst
muss
ein
Mangel
vorliegen
und
etwaige
Mängelrechte
dürfen
nicht
durch
eine
Abrede
der
Vertragsparteien
ausgeschlossen
worden
sein.
Wann
ein
Mangel
vorliegt
ist
zwar
in
§
633
BGB
abstrakt
geregelt,
allerdings kann dies in der Praxis schnell zum Streit zwischen den Parteien führen.
Nachstehend sehen Sie eine Liste unserer Leistungen im Werkvertragsrechts:
•
Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen (Werklohn bzw. Werkleistung)
•
Durchsetzung von Schadensersatz- und Mängelbeseitigungsansprüchen
•
Ausarbeitung und Überprüfung von Vertragsentwürfen
•
Beweissicherung bei Mängeln
Trotz
aller
Sorgfalt
beim
Zusammentragen
unserer
Informationen
übernehmen
wir
diesbezüglich
keine
Haftung.
Auch
ersetzt
die
Lektüre
der
Informationen kein Beratungsgespräch oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Werkvertragsrecht.
Wir helfen gern. In Eltville, Wiesbaden und Limburg. Rufen Sie an!