Anbieterkennzeichnung
1. Anbieter
Kanzlei Klein Rechtsanwälte
Heiko Klein
Rechtsanwalt (Kanzleiinhaber)
Cathleen Sufeida
angestellte Rechtsanwältin
Sandra Reischl
angestellte Rechtsanwältin
Büro Wiesbaden (Postanschrift)
Büro Eltville
Büro Limburg
Kreuzberger Ring 18A
Kiedricher Straße 11
Walderdorffstraße 20
65205 Wiesbaden
65345 Eltville
65549 Limburg
T: +49(0)611 / 34 17 22 20
T: +49(0)6123 / 79 56 05
T: +49(0)6431 / 981313
F: +49(0)611 / 34 17 22 21
F: +49(0)6123 / 79 56 06
F: +49(0)6431 / 981314
E: info@klein-anwaelte.de
I: www.klein-anwaelte.de
2. Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
3. Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
4. Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
5. Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) Berufsregelungen der
Rechtsanwälte der Europäischen Union
6. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Rechtsanwalt Heiko Klein (Anschrift wie oben)
7. Widerstreitende Interessen:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer
geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
8. Quellenangaben für Fotos:
Stephan Müller, Eltville
Heiko Klein, Eltville
Pixabay/Magix
9. Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei
Streitigkeiten
zwischen
Rechtsanwälten
und
ihren
Auftraggebern
besteht
auf
Antrag
die
Möglichkeit
der
außergerichtlichen
Steitschlichtung
bei
der
jeweils
örtlich
zuständigen
Rechtsanwaltskammer
(gemäß
§
73
Abs.
2
Nr.
3
i.V.m.
§
73
Abs.
5
BRAO)
oder
bei
der
Schlichtungsstelle
der
Rechtsanwaltschaft
(§
191f
BRAO)
bei
der
Bundesrechtsanwaltskammer,
im
Internet
zu
finden
über
die
Homepage
der
Bundesrechtsanwaltskammer
(www.brak.de),
E-
Mail:
schlichtungsstelle@brak.de.
Bei
entstehen
einer
Streitigkeit
besteht
grundsätzlich
die
Möglichkeit
der
Teilnahme
an
einem
Schlichtungsverfahren.
Zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle
ist
für
vermögensrechtliche
Streitigkeiten
aus
dem
Mandatsverhältnis
bis
zu
einem
Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 110179 Berlin, www.s-d-r.org .
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Hierfür wird explizit folgende E-
Mailadresse hinterlegt: info@klein-anwaelte.de.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
11. zusätzliche Angaben nach DL-InfoV:
1. Mandatsvertrag
Zwischen der
Rechtsanwaltskanzlei Klein Rechtsanwälte, Kiedricher Straße 11, 65345 Eltville
und
Lieblingsmandant
wird hiermit
in Sachen
Lieblingsmandant ./. Böse Gegner GmbH
wegen Forderung folgender Mandatsvertrag geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Auf
den
oben
abgeschlossenen
Mandatsvertrag
finden
die
folgenden
Bestimmungen
Anwendung.
Es
sei
denn,
die
Parteien
vereinbaren
ausdrücklich
und
schriftlich
etwas
anderes.
(2)
Die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
der
Kanzlei
Rechtsanwälte
Klein
gelten
für
alle
folgenden
Geschäftsverbindungen
bei
Abschluss
gleichartiger
Verträge
,soweit
es
sich
beim
Mandanten
um
einen
Unternehmer
im
Sinne
des
§
14
BGB
handelt.
Ist
der
Mandant
Verbraucher
im
Sinne
des
§
13
BGB,
so
gelten
die
jeweils
zu
jedem
einzelnen
Vertragsschluss
vorgelten
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
der
Kanzlei.
Es
sei
denn
die
Parteien
vereinbaren
schriftlich
etwas
anderes.
(3)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des
Mandanten
werden
nicht
Vertragsinhalt.
Es ist nicht erforderlich, dass die Kanzlei diesen ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Inhalt des Mandats
(1)
Der
Umfang
des
Mandatsverhältnisses
wird
durch
den
konkreten
Auftrag
des
Mandanten
begrenzt.
Es
wird
weder
ein
bestimmter
wirtschaftlicher
Erfolg,
noch
ein
rechtlicher
Erfolg,
durch
das
Mandatsverhältnis
geschuldet.
(2)
Die
Rechtsanwälte
führen
das
Mandat
nach
den
Grundsätzen
ordnungsgemäßer
Berufsausübung
nach
bestem
Wissen
und
Gewissen,
insbesondere
nach
den
Regelungen
der
Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO)
und
Bundesordnung
für
Rechtsanwälte
(BORA).
(3)
Soweit
keine
anderweitige
Vereinbarung
bei
Vertragsschluss
getroffen
wurde,
wird
der
Auftrag
grundsätzlich
allen
Rechtsanwälten
der
Kanzlei
(auch
den
angestellten
Rechtsanwälten
und
freien
Mitarbeitern)
erteilt.
Zur
Übernahme
des
Falles
ist
somit
jeder
Rechtsanwalt
der
Kanzlei
berechtigt.
Bei
Bedarf
können
auch
freie
Mitarbeiter,
sonstige
Rechtsanwälte
sowie
fachkundige
Dritte
zur
Sachbearbeitung
herangezogen
werden.
Sollten
hierdurch
zusätzliche
Kosten
entstehen,
wird
dies
zuvor
mit
der
Mandantschaft
rechtzeitig
abgesprochen.
(4)
Eine
Verpflichtung
zur
Einlegung
von
Rechtsmitteln
und
Rechtsbehelfen
besteht
für
die
Kanzlei
nur
dann,
wenn
ein
darauf
gerichteter
Auftrag
der
Mandantschaft
erteilt
und
dieser
auch
angenommen
wurde.
(5)
Die
Rechtsberatung
und
-vertretung
bezieht
sich
ausschließlich
auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte
auch
ausländisches
Recht
in
Betracht
kommen,
so
weist
der
Rechtsanwalt
hierauf
hin.
Das
Mandatsverhältnis
bezieht
sich
nicht
auf
eine
steuerliche
Beratung
und/oder
Vertretung.
Bezüglich
steuerlicher
Auswirkungen
von
zivilrechtlichem
Vorgehen
hat
der
Mandant
selbst
bzw.
durch
fachkundige
Dritte
(z.B.
Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer)
eine
Überprüfung vorzunehmen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn diesbezüglich mit dem Rechtsanwalt eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 3 Gebührenhinweis, Vergütung, Abtretung, Verrechnung
(1) Wurde keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen, so bestimmt sich die Vergütung nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG).
Im
Falle
einer
Abrechnung
nach
dem
RVG,
wird
gem.
§
49b
Abs.
5
BRAO
darauf
hingewiesen,
dass
sich
die
anfallenden
Rechtsanwaltsgebühren
nach
dem
Gegenstandswert
richten.
Dieser
Hinweis
erfolgt
nicht,
wenn
es
sich
um
ein
Mandat
handelt,
bei
dem
die
Abrechnung
nach
dem
RVG
nicht
nach
dem
Gegenstandswert
erfolgt,
wie
in
sozialrechtlichen
Angelegenheiten
oder
in
Strafsachen.
(2)
Der
Mandant
wird
darüber
belehrt,
dass
er
im
Falle
des
Unterliegens
die
gegnerischen
Kosten
auch
dann
zu
tragen
hat,
wenn
ihm
Prozesskostenhilfe
bewilligt
wurde.
(3)
Im
Falle
einer
arbeitsgerichtlichen
Streitigkeit,
außergerichtlich
sowie
in
erster
Instanz,
besteht
für
den
Mandanten
kein
Anspruch
auf
Erstattung
der
Anwaltsgebühren
oder
sonstiger
Kosten.
Unabhängig
vom
Ausgang
trägt
in
einem
solchen
Verfahren
jede
Partei
ihre
Kosten
selbst.
Diese
Kostenregelung
gilt
ebenfalls
für
Verfahren
der
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
sowie
Scheidungsverfahren
und
Folgesachen.
(4)
Es
besteht
eine
Verpflichtung
des
Mandanten
auf
Anforderung
der
Kanzlei
angemessene
Vorschüsse
zu
leisten.
Spä-
testens
nach
Beendigung
des
Mandats
ist
die
vollständige
Vergütung
zu
bezahlen.
Dies
gilt
auch,
wenn
Kostenerstat-tungsansprüche
gegen
Rechtsschutzversicherung,
Gegenseite
oder
Dritte
bestehen.
Aufrechnungen
des
Mandanten
gegen
Forderungen
des
Rechtsanwalts
sind
nur
zulässig,
wenn
die
Forderungen
unbestritten
oder
rechtskräftig
festgestellt
sind.
(5)
Es
erfolgt
eine
Abtretung
sämtlicher
Ansprüche
auf
Kostenerstattung
gegen
die
Gegenseite,
Staatskasse,
Recht-sschutzversicherung
(bei
entsprechender
Zustimmung
durch
diese)
oder
sonstige
Dritte
in
Höhe
der
Honorarforderung
der
Kanzlei
als
Sicherheit
durch
den
Mandanten.
Weiterhin
wird
die
Kanzlei
ermächtigt,
diese
Abtretung
den
Zahlungs-pflichtigen
mitzuteilen.
Die
Abtretung
wird
von
der
Kanzlei
angenommen.
So
lange
der
Mandant
seiner
Zahlungsver-
pflichtung
nachkommt
und
nicht
die
Zahlung
verweigert,
in
Verzug
gerät
oder
Antrag
auf
Eröffnung
des
Insolvenzverfahrens
über
sein
Vermögen
stellt,
wird
die
Kanzlei
den
Erstattungsanspruch
nicht
einziehen,
also
von
der
Abtretung
keinen
Gebrauch
machen.
(6)
Bei
Eingang
von
Erstattungsbeträgen
und
sonstigen
dem
Mandanten
zustehenden
Zahlungen
auf
dem
Anderkonto
der
Kanzlei,
ist
diese
zur
Verrechnung
mit
den
noch
ausstehenden
Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung befugt. Dies gilt nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.
§ 4 Haftung, Haftungsbeschränkung
(1)
Die
Haftung
der
Kanzlei
auf
Ersatz
eines
durch
einfache
Fahrlässigkeit
verursachten
Schadens
im
Rahmen
des
bestehenden
Vertragsverhältnisses
mit
dem
Mandanten
beschränkt
sich auf 250.000 € (§ 51a BRAO). Diese Haftungsbe-schränkung gilt nicht, wenn der
Schaden
grob
fahrlässig
oder
schuldhaft
verursacht
wurde.
(2)
Die
von
der
Kanzlei
abgeschlossene
Haftpflichtversicherung
deckt
je
Versicherungsfall
250.000
€
ab
(maximal
1
Million
Euro
pro Versicherungsjahr). Auf Wunsch des Mandanten besteht die Möglichkeit einer
Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann und eine über den Betrag von 250.000 € hinausgehende Haftung absichert.
§ 5 Pflichten des Rechtsanwalts
(1)
Rechtliche
Prüfung:
Es
besteht
für
den
Rechtsanwalt
die
Verpflichtung
zur
sorgfältigen
Mandatsprüfung.
(2)
Unterrichtung
des
Mandanten:
Der
Mandant
wird
über
alle
Vorgänge
und
Maßnahmen
bezüglich
der
Sache
unverzüglich
unterrichtet.
Insbesondere
wird
er
über
alle
erhaltenen
oder
versandten
Schriftstücke
in
Kenntnis
gesetzt.
Eine
Beantwortung
von
Anfragen
seitens
des
Mandanten
wird
soweit
möglich
unverzüglich
vorgenommen.
(3)
Verschwiegenheit:
Der
Rechtsanwalt
ist
von
Berufs
wegen
zur
Verschwiegenheit
verpflichtet.
Der
Umfang
der
Pflicht
beinhaltet
alles,
was
dem
Rechtsanwalt
im
Rahmen
des
Mandates
durch
den
Mandant
anvertraut
wird
oder
sonst
be-kannt
wird.
Hieraus
ergibt
sich
auch
das
Zeugnisverweigerungsrecht
des
Rechtsanwalts.
Gegenüber
Dritten,
insbesondere
Behörden,
darf
der
Rechtsanwalt
über
das
Bestehen
und
Inhalte
des
Mandates
keine
Informationen
äußern,
es
sei
denn,
der
Mandant
hat
ihn
vorher
von
der
Schweigepflicht
entbunden.
(4)
Verwahrung
von
Geldern:
Die
Kanzlei
verwahrt
die
für
den
Mandanten
eingehenden
Gelder
treuhänderisch.
Auf
schriftliche
Anforderung
des
Mandanten,
werden
die
Gelder
unverzüglich
an
die
von
ihm
benannten
Stellen
ausgezahlt,
sofern
keine
Situation
des
§
3
Abs.
4
und
5
dieses
Mandatsvertrages
vorliegt.
Bei
der
Verwahrung
hat
der
Rechtsanwalt
die
erforderliche
Sorgfalt
an
den
Tag
zu
legen.
(5)
Verbot
der
Vertretung
widerstreitender
Interessen:
Wenn
der
Rechtsanwalt
in
derselben
Sache
schon
für
eine
andere,
widerstreitende,
Partei
tätig
war,
oder
in
sonstiger
Weise
gem.
§§
45,
46
BRAO
beruflich
mit
der
Sache
befasst
war,
darf
er
nicht
tätig
werden.
Dies
gilt
auch
für
die
anderen
Rechtsanwälte
der
Kanzlei.
(6)
Datenschutz:
Es
werden
alle
verhältnismäßigen
und
zumutbaren
Vorkehrungen
getroffen,
um
die
Daten
des
Mandanten vor Verlust und Zugriffen von außen zu schützen.
§ 6 Pflichten des Mandanten
(1)
Informationserteilung:
Der
Mandant
ist
verpflichtet
den
Rechtsanwalt
umfassend
und
wahrheitsgemäß
über
alle,
das
Mandat
betreffende,
Tatsachen
zu
unterrichten
und
die
entsprechenden
Unterlagen
und
Daten
geordnet,
gegebenenfalls
in
Kopie,
auszuhändigen.
Bevor
der
Mandant
Kontakt
zu
Gericht,
Behörden,
der
Gegenseite
oder
sonstigen
Beteiligten
aufnimmt,
wird
er
sich
mit
dem
Rechtsanwalt
abstimmen.
Sollte
sich
während
des
Mandats
die
Anschrift,
die
Telefon-
oder
Faxnummer,
die
Emailadresse
oder
sonstige
Daten
ändern,
so
hat
der
Mandant
dies
umgehend
der
Kanzlei
mitzuteilen.
Gleiches
gilt,
wenn
der
Mandant
längerfristig
ortsabwesend
ist,
oder
vorrübergehend
nicht
erreichbar
ist.
Dies
ist
ebenfalls
der
Kanzlei
mitzuteilen.
(2)
Kontrolle
von
Schreiben:
Sämtliche
von
der
Kanzlei
übermittelten
Schreiben
und
Schriftsätze
sind
umgehend
vom
Mandanten
auf
Vollständigkeit
und
Wahrheitsgehalt
bezüglich
der
Sachverhaltsangeben
zu
überprüfen.
Über
Berichti-gungen
oder
Ergänzungen
ist
die
Kanzlei
umgehend
zu
informieren.
(3)
Rechtsschutzversicherung:
Soweit
die
Beauftragung
des
Mandanten
auch
den
Schriftwechsel
mit
der
Rechtsschutzversicherung
beinhaltet,
wird
die
Kanzlei
von
ihrer
Schweigepflicht
gegenüber
der
Rechtsschutzversicherung
ausdrücklich
befreit.
Der
Mandant
versichert,
dass
der
Versicherungsvertrag
besteht
und
keine
Beitragsrückstände
vorliegen;
außerdem,
dass
keine
anderen
Rechtsanwältinnen
oder
Rechtsanwälte in gleicher Angelegenheit beauftragt sind.
§ 7 Kündigungsrecht
(1)
Der
Mandant
hat
das
Recht
diesen
Vertrag
jederzeit
ohne
Angabe
von
Gründen
zu
kündigen.
(2)
Eine
Kündigung
seitens
der
Kanzlei
kann
nach
entsprechender
vorheriger Androhung erfolgen. Die Kanzlei kann jede weitere Leistung ablehnen, wenn der Mandant seine Pflichten gem. §§ 3 und 6 dieses Vertrages nicht erfüllt.
§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis
(1)
Zwischen
Mandant
und
Kanzlei
gilt
ausschließlich
das
Recht
der
Bundesrepublik
Deutschland.
(2)
Im
Falle
dessen,
dass
der
Mandant
ein
Kaufmann,
eine
juristische
Person
öffentlichen
Rechts,
ein
öffentlich
rechtliches
Sondervermögen
oder
diesem
gleichgestellt
ist,
ist
der
Gerichtsstand
Wiesbaden.
Gleiches
gilt,
falls
der
Mandant
seinen
Sitz
oder
seine
Niederlassung im Ausland hat. (3) Die Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
§ 9 Sonstige Hinweise
(1)
Speicherung
und
Verarbeitung
von
Mandantendaten:
Es
besteht
die
Berechtigung
seitens
der
Kanzlei
im
Rahmen
des
Vertragsverhältnisses
die
personenbezogenen
Daten
des
Mandanten
zu
erheben,
zu
speichern
und
zu
verarbeiten,
sofern
die
Vorschriften
des
Bundesdatenschutzgesetzes
damit
nicht
verletzt
werden.
(2)
Unterrichtung
per
Fax
oder
Email:
Hat
der
Mandant
der
Kanzlei
einen
Faxanschluss
und/oder
eine
Emailadresse
mitgeteilt,
erklärt
er
sich
bis
auf
Widerruf
oder
anderer
ausdrücklicher
Vereinbarung
damit
einverstanden,
dass
diese
Medien
zur
Übermittlung
von
mandatsbezogenen
Informationen
durch
die
Kanzlei
genutzt
werden
dürfen.
Der
Mandant
erklärt,
dass
er
ob
der
Einschränkung
der
Vertraulichkeit
des
unverschlüsselten
Emailverkehrs
weiß.
(3)
Aktenaufbewahrung
und
Vernichtung:
Handakten
des
Falles
werden
gem.
§
50
BRAO
nach
5
Jahren
vernichtet.
Dies
gilt
nicht
für
Kostenakten
und
etwaige
Titel.
Es
erfolgt
keine
Vernichtung,
sofern
der
Mandant
zuvor
die
Akte
in
der
Kanzlei
abholt.
(4)
Versendungsrisiko:
Bei
Versand
von
Unterlagen
an
den
Mandanten, trägt dieser das Versendungsrisiko. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Mandant der Versendung ausdrücklich widersprochen hat und die Akte unverzüglich abholt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Bei
gesamter
oder
teilweiser
Unwirksamkeit
der
vorstehenden
Bestimmungen,
wird
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
nicht
berührt.
Die
Vertragsparteien
sind
verpflichtet
eine
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die im Ergebnis am nächsten kommt und dem Sinn und Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.
Eltville, 22.06.2010 (Ort, Datum)
____________________________________
____________________________________
Klein
Lieblingsmandant
2. Haftpflichtversicherung
Im räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Riethorst 2 30659 Hannover
Haftungshinweis:
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sorgfältiger
inhaltlicher
Kontrolle
übernehmen
wir
keine
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Inhalte
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Für
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welche
aus
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Nutzung
der
dargebotenen
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resultieren,
gleich
welcher
Art
diese
Schäden
auch
sein
mögen,
ausgeschlossen.
Sollten
Sie
per
E-Mail
mit
uns
in
Kontakt
treten
wollen,
so
beachten
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3. Disclaimer
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Wir
haben
unsere
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sorgfältig
recherchiert,
jedoch
kann
sich
die
Rechtssprechung
ändern,
ohn
dass
dies
sofort
von
KleinRechtsanwälte
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wird.
Unsere
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können
keinesfalls
eine
anwaltliche
Beratung
ersetzen.
Sie
können
jedoch zu jederzeit die Anwälte von KleinRechtsanwälte hinsichtlich rechtlicher Fragen konsultieren.
Alles was RECHT ist.
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BÜRO LIMBURG
Walderdorffstraße 20
65549 Limburg
T: +49(0)6431 / 98 13 13
F: +49(0)6431 / 98 13 14
E: info@klein-anwaelte.de
BÜRO ELTVILLE
Kiedricher Straße 11
65345 Eltville
T: +49(0)6123 / 79 56 05
F: +49(0)6123 / 79 56 06
E: info@klein-anwaelte.de
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