Anbieterkennzeichnung

1. Anbieter

Kanzlei Klein Rechtsanwälte Heiko Klein Rechtsanwalt (Kanzleiinhaber) Cathleen Sufeida angestellte Rechtsanwältin Sandra Reischl angestellte Rechtsanwältin Büro Wiesbaden (Postanschrift) Büro Eltville Büro Limburg Kreuzberger Ring 18A Kiedricher Straße 11 Walderdorffstraße 20 65205 Wiesbaden 65345 Eltville 65549 Limburg T: +49(0)611 / 34 17 22 20 T: +49(0)6123 / 79 56 05 T: +49(0)6431 / 981313 F: +49(0)611 / 34 17 22 21 F: +49(0)6123 / 79 56 06 F: +49(0)6431 / 981314 E: info@klein-anwaelte.de I: www.klein-anwaelte.de

2. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main

3. Zuständige Kammer:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main

4. Berufsbezeichnung:

Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

5. Berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

6. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Rechtsanwalt Heiko Klein (Anschrift wie oben)

7. Widerstreitende Interessen:

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

8. Quellenangaben für Fotos:

Stephan Müller, Eltville Heiko Klein, Eltville Pixabay/Magix

9. Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Steitschlichtung bei der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E- Mail: schlichtungsstelle@brak.de. Bei entstehen einer Streitigkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 110179 Berlin, www.s-d-r.org . Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Hierfür wird explizit folgende E- Mailadresse hinterlegt: info@klein-anwaelte.de. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

11. zusätzliche Angaben nach DL-InfoV:

1. Mandatsvertrag

Zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Klein Rechtsanwälte, Kiedricher Straße 11, 65345 Eltville und Lieblingsmandant wird hiermit in Sachen Lieblingsmandant ./. Böse Gegner GmbH wegen Forderung folgender Mandatsvertrag geschlossen. § 1 Geltungsbereich (1) Auf den oben abgeschlossenen Mandatsvertrag finden die folgenden Bestimmungen Anwendung. Es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes. (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei Rechtsanwälte Klein gelten für alle folgenden Geschäftsverbindungen bei Abschluss gleichartiger Verträge ,soweit es sich beim Mandanten um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Ist der Mandant Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so gelten die jeweils zu jedem einzelnen Vertragsschluss vorgelten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei. Es sei denn die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsinhalt. Es ist nicht erforderlich, dass die Kanzlei diesen ausdrücklich widerspricht. § 2 Inhalt des Mandats (1) Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Es wird weder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, noch ein rechtlicher Erfolg, durch das Mandatsverhältnis geschuldet. (2) Die Rechtsanwälte führen das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen, insbesondere nach den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Bundesordnung für Rechtsanwälte (BORA). (3) Soweit keine anderweitige Vereinbarung bei Vertragsschluss getroffen wurde, wird der Auftrag grundsätzlich allen Rechtsanwälten der Kanzlei (auch den angestellten Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern) erteilt. Zur Übernahme des Falles ist somit jeder Rechtsanwalt der Kanzlei berechtigt. Bei Bedarf können auch freie Mitarbeiter, sonstige Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte zur Sachbearbeitung herangezogen werden. Sollten hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, wird dies zuvor mit der Mandantschaft rechtzeitig abgesprochen. (4) Eine Verpflichtung zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen besteht für die Kanzlei nur dann, wenn ein darauf gerichteter Auftrag der Mandantschaft erteilt und dieser auch angenommen wurde. (5) Die Rechtsberatung und -vertretung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte auch ausländisches Recht in Betracht kommen, so weist der Rechtsanwalt hierauf hin. Das Mandatsverhältnis bezieht sich nicht auf eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung. Bezüglich steuerlicher Auswirkungen von zivilrechtlichem Vorgehen hat der Mandant selbst bzw. durch fachkundige Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) eine Überprüfung vorzunehmen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn diesbezüglich mit dem Rechtsanwalt eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. § 3 Gebührenhinweis, Vergütung, Abtretung, Verrechnung (1) Wurde keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen, so bestimmt sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle einer Abrechnung nach dem RVG, wird gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert richten. Dieser Hinweis erfolgt nicht, wenn es sich um ein Mandat handelt, bei dem die Abrechnung nach dem RVG nicht nach dem Gegenstandswert erfolgt, wie in sozialrechtlichen Angelegenheiten oder in Strafsachen. (2) Der Mandant wird darüber belehrt, dass er im Falle des Unterliegens die gegnerischen Kosten auch dann zu tragen hat, wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. (3) Im Falle einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit, außergerichtlich sowie in erster Instanz, besteht für den Mandanten kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten. Unabhängig vom Ausgang trägt in einem solchen Verfahren jede Partei ihre Kosten selbst. Diese Kostenregelung gilt ebenfalls für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Scheidungsverfahren und Folgesachen. (4) Es besteht eine Verpflichtung des Mandanten auf Anforderung der Kanzlei angemessene Vorschüsse zu leisten. Spä- testens nach Beendigung des Mandats ist die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstat-tungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Aufrechnungen des Mandanten gegen Forderungen des Rechtsanwalts sind nur zulässig, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (5) Es erfolgt eine Abtretung sämtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die Gegenseite, Staatskasse, Recht-sschutzversicherung (bei entsprechender Zustimmung durch diese) oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Kanzlei als Sicherheit durch den Mandanten. Weiterhin wird die Kanzlei ermächtigt, diese Abtretung den Zahlungs-pflichtigen mitzuteilen. Die Abtretung wird von der Kanzlei angenommen. So lange der Mandant seiner Zahlungsver- pflichtung nachkommt und nicht die Zahlung verweigert, in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt, wird die Kanzlei den Erstattungsanspruch nicht einziehen, also von der Abtretung keinen Gebrauch machen. (6) Bei Eingang von Erstattungsbeträgen und sonstigen dem Mandanten zustehenden Zahlungen auf dem Anderkonto der Kanzlei, ist diese zur Verrechnung mit den noch ausstehenden Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung befugt. Dies gilt nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit. § 4 Haftung, Haftungsbeschränkung (1) Die Haftung der Kanzlei auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Mandanten beschränkt sich auf 250.000 € (§ 51a BRAO). Diese Haftungsbe-schränkung gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht wurde. (2) Die von der Kanzlei abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt je Versicherungsfall 250.000 ab (maximal 1 Million Euro pro Versicherungsjahr). Auf Wunsch des Mandanten besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann und eine über den Betrag von 250.000 € hinausgehende Haftung absichert. § 5 Pflichten des Rechtsanwalts (1) Rechtliche Prüfung: Es besteht für den Rechtsanwalt die Verpflichtung zur sorgfältigen Mandatsprüfung. (2) Unterrichtung des Mandanten: Der Mandant wird über alle Vorgänge und Maßnahmen bezüglich der Sache unverzüglich unterrichtet. Insbesondere wird er über alle erhaltenen oder versandten Schriftstücke in Kenntnis gesetzt. Eine Beantwortung von Anfragen seitens des Mandanten wird soweit möglich unverzüglich vorgenommen. (3) Verschwiegenheit: Der Rechtsanwalt ist von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Umfang der Pflicht beinhaltet alles, was dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandates durch den Mandant anvertraut wird oder sonst be-kannt wird. Hieraus ergibt sich auch das Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts. Gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, darf der Rechtsanwalt über das Bestehen und Inhalte des Mandates keine Informationen äußern, es sei denn, der Mandant hat ihn vorher von der Schweigepflicht entbunden. (4) Verwahrung von Geldern: Die Kanzlei verwahrt die für den Mandanten eingehenden Gelder treuhänderisch. Auf schriftliche Anforderung des Mandanten, werden die Gelder unverzüglich an die von ihm benannten Stellen ausgezahlt, sofern keine Situation des § 3 Abs. 4 und 5 dieses Mandatsvertrages vorliegt. Bei der Verwahrung hat der Rechtsanwalt die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen. (5) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: Wenn der Rechtsanwalt in derselben Sache schon für eine andere, widerstreitende, Partei tätig war, oder in sonstiger Weise gem. §§ 45, 46 BRAO beruflich mit der Sache befasst war, darf er nicht tätig werden. Dies gilt auch für die anderen Rechtsanwälte der Kanzlei. (6) Datenschutz: Es werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen, um die Daten des Mandanten vor Verlust und Zugriffen von außen zu schützen. § 6 Pflichten des Mandanten (1) Informationserteilung: Der Mandant ist verpflichtet den Rechtsanwalt umfassend und wahrheitsgemäß über alle, das Mandat betreffende, Tatsachen zu unterrichten und die entsprechenden Unterlagen und Daten geordnet, gegebenenfalls in Kopie, auszuhändigen. Bevor der Mandant Kontakt zu Gericht, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten aufnimmt, wird er sich mit dem Rechtsanwalt abstimmen. Sollte sich während des Mandats die Anschrift, die Telefon- oder Faxnummer, die Emailadresse oder sonstige Daten ändern, so hat der Mandant dies umgehend der Kanzlei mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Mandant längerfristig ortsabwesend ist, oder vorrübergehend nicht erreichbar ist. Dies ist ebenfalls der Kanzlei mitzuteilen. (2) Kontrolle von Schreiben: Sämtliche von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze sind umgehend vom Mandanten auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt bezüglich der Sachverhaltsangeben zu überprüfen. Über Berichti-gungen oder Ergänzungen ist die Kanzlei umgehend zu informieren. (3) Rechtsschutzversicherung: Soweit die Beauftragung des Mandanten auch den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung beinhaltet, wird die Kanzlei von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. Der Mandant versichert, dass der Versicherungsvertrag besteht und keine Beitragsrückstände vorliegen; außerdem, dass keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte in gleicher Angelegenheit beauftragt sind. § 7 Kündigungsrecht (1) Der Mandant hat das Recht diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. (2) Eine Kündigung seitens der Kanzlei kann nach entsprechender vorheriger Androhung erfolgen. Die Kanzlei kann jede weitere Leistung ablehnen, wenn der Mandant seine Pflichten gem. §§ 3 und 6 dieses Vertrages nicht erfüllt. § 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis (1) Zwischen Mandant und Kanzlei gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Im Falle dessen, dass der Mandant ein Kaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder diesem gleichgestellt ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Gleiches gilt, falls der Mandant seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat. (3) Die Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. § 9 Sonstige Hinweise (1) Speicherung und Verarbeitung von Mandantendaten: Es besteht die Berechtigung seitens der Kanzlei im Rahmen des Vertragsverhältnisses die personenbezogenen Daten des Mandanten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, sofern die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes damit nicht verletzt werden. (2) Unterrichtung per Fax oder Email: Hat der Mandant der Kanzlei einen Faxanschluss und/oder eine Emailadresse mitgeteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder anderer ausdrücklicher Vereinbarung damit einverstanden, dass diese Medien zur Übermittlung von mandatsbezogenen Informationen durch die Kanzlei genutzt werden dürfen. Der Mandant erklärt, dass er ob der Einschränkung der Vertraulichkeit des unverschlüsselten Emailverkehrs weiß. (3) Aktenaufbewahrung und Vernichtung: Handakten des Falles werden gem. § 50 BRAO nach 5 Jahren vernichtet. Dies gilt nicht für Kostenakten und etwaige Titel. Es erfolgt keine Vernichtung, sofern der Mandant zuvor die Akte in der Kanzlei abholt. (4) Versendungsrisiko: Bei Versand von Unterlagen an den Mandanten, trägt dieser das Versendungsrisiko. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Mandant der Versendung ausdrücklich widersprochen hat und die Akte unverzüglich abholt. § 10 Salvatorische Klausel Bei gesamter oder teilweiser Unwirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die im Ergebnis am nächsten kommt und dem Sinn und Zweck des Vertrages am ehesten entspricht. Eltville, 22.06.2010 (Ort, Datum) ____________________________________ ____________________________________ Klein Lieblingsmandant

2. Haftpflichtversicherung

Im räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Riethorst 2 30659 Hannover Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Ebenso ist es trotz sorgfältiger Recherche und ständiger Aktualisierung der Kanzlei-Homepage nicht möglich, jederzeit für die Richtigkeit der gemachten Angaben die volle Verantwortung zu übernehmen. Insoweit ist jegliche Haftung, für Schäden welche aus der Nutzung der dargebotenen Informationen resultieren, gleich welcher Art diese Schäden auch sein mögen, ausgeschlossen. Sollten Sie per E-Mail mit uns in Kontakt treten wollen, so beachten Sie bitte, dass aufgrund der technischen Voraussetzungen im Internet, Ihre E-Mails von Dritten mitgelesen werden könnten. Die gebotene Vertraulichkeit wäre nicht mehr gewährleistet.

3. Disclaimer

KleinRechtsanwälte übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der angebotenen Informationen. Durch die Verwendung dieser Informationen sprechen Sie KleinRechtsanwälte sowie unsere Autoren von jeglichen Haftungsansprüchen die durch die Benutzung unseres Angebotes entstehen könnten frei. Wir haben unsere Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch kann sich die Rechtssprechung ändern, ohn dass dies sofort von KleinRechtsanwälte reflektiert wird. Unsere Informationen können keinesfalls eine anwaltliche Beratung ersetzen. Sie können jedoch zu jederzeit die Anwälte von KleinRechtsanwälte hinsichtlich rechtlicher Fragen konsultieren.

Alles was RECHT ist.

Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne jetzt.

BÜRO LIMBURG

Walderdorffstraße 20

65549 Limburg

T: +49(0)6431 / 98 13 13

F: +49(0)6431 / 98 13 14

E: info@klein-anwaelte.de

BÜRO ELTVILLE

Kiedricher Straße 11

65345 Eltville

T: +49(0)6123 / 79 56 05

F: +49(0)6123 / 79 56 06

E: info@klein-anwaelte.de

BÜRO WIESBADEN (Postanschrift)

Kreuzberger Ring 18A

65205 Wiesbaden

T: +49(0)611 / 34 17 22 20

F: +49(0)611 / 34 17 22 21

E: info@klein-anwaelte.de

KleinRechtsanwälte © 2024

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | KONTAKT | KARRIERE | TERMINSVERTRETUNG

Impressum

Kanzlei

Klein Rechtsanwälte Heiko Klein Rechtsanwalt (Kanzleiinhaber) Cathleen Sufeida angestellte Rechtsanwältin Sandra Reischl angestellte Rechtsanwältin

Büro Wiesbaden (Postanschrift)

Luisenstraße 3 (Villa im Hof) 65185 Wiesbaden T: +49(0)611 / 34 17 22 20 F: +49(0)611 / 34 17 22 21

Büro Eltville

Kiedricher Straße 11 65345 Eltville T: +49(0)6123 / 79 56 05 F: +49(0)6123 / 79 56 06 Büro Limburg Walderdorffstraße 20 65549 Limburg T: +49(0)6431 / 98 13 13 F: +49(0)6431 / 98 13 14

E-Mail:

info@klein-anwaelte.de

Internet:

www.klein-anwaelte.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main

Zuständige Kammer:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main

Berufsbezeichnung:

Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10

Absatz 3 MDStV:

Rechtsanwalt Heiko Klein (Anschrift wie oben)

Widerstreitende Interessen:

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Steitschlichtung bei der jeweils örtliche zuständigen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de. Bei entstehen einer Streitigkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org . Der betreffende Anwalt teilt Ihnen im Falle einer Streitigkeit mit, ob eine Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren besteht. Es besteht die Möglichkeit der Mediation bei Streitigkeiten über gekaufte Waren oder Dienstleistungen mittels Online- Schlichtungsverfahren: Informationsseite zur Online-Schlichtung . Hierfür wird explizit folgende E-Mailadresse hinterlegt: info@klein-anwaelte.de .

Quellenangaben für Fotos:

Stephan Müller, Eltville Pixabay/Magix Klein Rechtsanwälte

zusätzliche Angaben nach DL-InfoV:

1. Mandatsvertrag

Zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Klein Rechtsanwälte, Kiedricher Straße 11, 65345 Eltville und wird hiermit in Sachen Lieblingsmandant ./. Böse Gegner GmbH wegen Forderung folgender Mandatsvertrag geschlossen. § 1 Geltungsbereich (1) Auf den oben abgeschlossenen Mandatsvertrag finden die folgenden Bestimmungen Anwendung. Es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes. (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei Rechtsanwälte Klein gelten für alle folgenden Geschäftsverbindungen bei Abschluss gleichartiger Verträge ,soweit es sich beim Mandanten um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Ist der Mandant Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so gelten die jeweils zu jedem einzelnen Vertragsschluss vorgelten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei. Es sei denn die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsinhalt. Es ist nicht erforderlich, dass die Kanzlei diesen ausdrücklich widerspricht. § 2 Inhalt des Mandats (1) Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Es wird weder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, noch ein rechtlicher Erfolg, durch das Mandatsverhältnis geschuldet. (2) Die Rechtsanwälte führen das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen, insbesondere nach den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Bundesordnung für Rechtsanwälte (BORA). (3) Soweit keine anderweitige Vereinbarung bei Vertragsschluss getroffen wurde, wird der Auftrag grundsätzlich allen Rechtsanwälten der Kanzlei (auch den angestellten Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern) erteilt. Zur Übernahme des Falles ist somit jeder Rechtsanwalt der Kanzlei berechtigt. Bei Bedarf können auch freie Mitarbeiter, sonstige Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte zur Sachbearbeitung herangezogen werden. Sollten hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, wird dies zuvor mit der Mandantschaft rechtzeitig abgesprochen. (4) Eine Verpflichtung zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen besteht für die Kanzlei nur dann, wenn ein darauf gerichteter Auftrag der Mandantschaft erteilt und dieser auch angenommen wurde. (5) Die Rechtsberatung und -vertretung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte auch ausländisches Recht in Betracht kommen, so weist der Rechtsanwalt hierauf hin. Das Mandatsverhältnis bezieht sich nicht auf eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung. Bezüglich steuerlicher Auswirkungen von zivilrechtlichem Vorgehen hat der Mandant selbst bzw. durch fachkundige Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) eine Überprüfung vorzunehmen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn diesbezüglich mit dem Rechtsanwalt eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. § 3 Gebührenhinweis, Vergütung, Abtretung, Verrechnung (1) Wurde keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen, so bestimmt sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle einer Abrechnung nach dem RVG, wird gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert richten. Dieser Hinweis erfolgt nicht, wenn es sich um ein Mandat handelt, bei dem die Abrechnung nach dem RVG nicht nach dem Gegenstandswert erfolgt, wie in sozialrechtlichen Angelegenheiten oder in Strafsachen. (2) Der Mandant wird darüber belehrt, dass er im Falle des Unterliegens die gegnerischen Kosten auch dann zu tragen hat, wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. (3) Im Falle einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit, außergerichtlich sowie in erster Instanz, besteht für den Mandanten kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten. Unabhängig vom Ausgang trägt in einem solchen Verfahren jede Partei ihre Kosten selbst. Diese Kostenregelung gilt ebenfalls für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Scheidungsverfahren und Folgesachen. (4) Es besteht eine Verpflichtung des Mandanten auf Anforderung der Kanzlei angemessene Vorschüsse zu leisten. Spä- testens nach Beendigung des Mandats ist die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstat-tungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Aufrechnungen des Mandanten gegen Forderungen des Rechtsanwalts sind nur zulässig, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (5) Es erfolgt eine Abtretung sämtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die Gegenseite, Staatskasse, Recht- sschutzversicherung (bei entsprechender Zustimmung durch diese) oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Kanzlei als Sicherheit durch den Mandanten. Weiterhin wird die Kanzlei ermächtigt, diese Abtretung den Zahlungs-pflichtigen mitzuteilen. Die Abtretung wird von der Kanzlei angenommen. So lange der Mandant seiner Zahlungsver- pflichtung nachkommt und nicht die Zahlung verweigert, in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt, wird die Kanzlei den Erstattungsanspruch nicht einziehen, also von der Abtretung keinen Gebrauch machen. (6) Bei Eingang von Erstattungsbeträgen und sonstigen dem Mandanten zustehenden Zahlungen auf dem Anderkonto der Kanzlei, ist diese zur Verrechnung mit den noch ausstehenden Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung befugt. Dies gilt nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit. § 4 Haftung, Haftungsbeschränkung (1) Die Haftung der Kanzlei auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Mandanten beschränkt sich auf 250.000 51a BRAO). Diese Haftungsbe-schränkung gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht wurde. (2) Die von der Kanzlei abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt je Versicherungsfall 250.000 ab (maximal 1 Million Euro pro Versicherungsjahr). Auf Wunsch des Mandanten besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann und eine über den Betrag von 250.000 hinausgehende Haftung absichert. § 5 Pflichten des Rechtsanwalts (1) Rechtliche Prüfung: Es besteht für den Rechtsanwalt die Verpflichtung zur sorgfältigen Mandatsprüfung. (2) Unterrichtung des Mandanten: Der Mandant wird über alle Vorgänge und Maßnahmen bezüglich der Sache unverzüglich unterrichtet. Insbesondere wird er über alle erhaltenen oder versandten Schriftstücke in Kenntnis gesetzt. Eine Beantwortung von Anfragen seitens des Mandanten wird soweit möglich unverzüglich vorgenommen. (3) Verschwiegenheit: Der Rechtsanwalt ist von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Umfang der Pflicht beinhaltet alles, was dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandates durch den Mandant anvertraut wird oder sonst be-kannt wird. Hieraus ergibt sich auch das Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts. Gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, darf der Rechtsanwalt über das Bestehen und Inhalte des Mandates keine Informationen äußern, es sei denn, der Mandant hat ihn vorher von der Schweigepflicht entbunden. (4) Verwahrung von Geldern: Die Kanzlei verwahrt die für den Mandanten eingehenden Gelder treuhänderisch. Auf schriftliche Anforderung des Mandanten, werden die Gelder unverzüglich an die von ihm benannten Stellen ausgezahlt, sofern keine Situation des § 3 Abs. 4 und 5 dieses Mandatsvertrages vorliegt. Bei der Verwahrung hat der Rechtsanwalt die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen. (5) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: Wenn der Rechtsanwalt in derselben Sache schon für eine andere, widerstreitende, Partei tätig war, oder in sonstiger Weise gem. §§ 45, 46 BRAO beruflich mit der Sache befasst war, darf er nicht tätig werden. Dies gilt auch für die anderen Rechtsanwälte der Kanzlei. (6) Datenschutz: Es werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen, um die Daten des Mandanten vor Verlust und Zugriffen von außen zu schützen. § 6 Pflichten des Mandanten (1) Informationserteilung: Der Mandant ist verpflichtet den Rechtsanwalt umfassend und wahrheitsgemäß über alle, das Mandat betreffende, Tatsachen zu unterrichten und die entsprechenden Unterlagen und Daten geordnet, gegebenenfalls in Kopie, auszuhändigen. Bevor der Mandant Kontakt zu Gericht, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten aufnimmt, wird er sich mit dem Rechtsanwalt abstimmen. Sollte sich während des Mandats die Anschrift, die Telefon- oder Faxnummer, die Emailadresse oder sonstige Daten ändern, so hat der Mandant dies umgehend der Kanzlei mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Mandant längerfristig ortsabwesend ist, oder vorrübergehend nicht erreichbar ist. Dies ist ebenfalls der Kanzlei mitzuteilen. (2) Kontrolle von Schreiben: Sämtliche von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze sind umgehend vom Mandanten auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt bezüglich der Sachverhaltsangeben zu überprüfen. Über Berichti-gungen oder Ergänzungen ist die Kanzlei umgehend zu informieren. (3) Rechtsschutzversicherung: Soweit die Beauftragung des Mandanten auch den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung beinhaltet, wird die Kanzlei von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. Der Mandant versichert, dass der Versicherungsvertrag besteht und keine Beitragsrückstände vorliegen; außerdem, dass keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte in gleicher Angelegenheit beauftragt sind. § 7 Kündigungsrecht (1) Der Mandant hat das Recht diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. (2) Eine Kündigung seitens der Kanzlei kann nach entsprechender vorheriger Androhung erfolgen. Die Kanzlei kann jede weitere Leistung ablehnen, wenn der Mandant seine Pflichten gem. §§ 3 und 6 dieses Vertrages nicht erfüllt. § 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform- erfordernis (1) Zwischen Mandant und Kanzlei gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Im Falle dessen, dass der Mandant ein Kaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder diesem gleichgestellt ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Gleiches gilt, falls der Mandant seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat. (3) Die Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. § 9 Sonstige Hinweise (1) Speicherung und Verarbeitung von Mandantendaten: Es besteht die Berechtigung seitens der Kanzlei im Rahmen des Vertragsverhältnisses die personenbezogenen Daten des Mandanten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, sofern die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes damit nicht verletzt werden. (2) Unterrichtung per Fax oder Email: Hat der Mandant der Kanzlei einen Faxanschluss und/oder eine Emailadresse mitgeteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder anderer ausdrücklicher Vereinbarung damit einverstanden, dass diese Medien zur Übermittlung von mandatsbezogenen Informationen durch die Kanzlei genutzt werden dürfen. Der Mandant erklärt, dass er ob der Einschränkung der Vertraulichkeit des unverschlüsselten Emailverkehrs weiß. (3) Aktenaufbewahrung und Vernichtung: Handakten des Falles werden gem. § 50 BRAO nach 5 Jahren vernichtet. Dies gilt nicht für Kostenakten und etwaige Titel. Es erfolgt keine Vernichtung, sofern der Mandant zuvor die Akte in der Kanzlei abholt. (4) Versendungsrisiko: Bei Versand von Unterlagen an den Mandanten, trägt dieser das Versendungsrisiko. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Mandant der Versendung ausdrücklich widersprochen hat und die Akte unverzüglich abholt. § 10 Salvatorische Klausel Bei gesamter oder teilweiser Unwirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die im Ergebnis am nächsten kommt und dem Sinn und Zweck des Vertrages am ehesten entspricht. Eltville, 22.06.2010 (Ort, Datum) ____________________________________ Klein ____________________________________ Lieblingsmandant

2. Haftpflichtversicherung

Im räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Riethorst 2 30659 Hannover

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Ebenso ist es trotz sorgfältiger Recherche und ständiger Aktualisierung der Kanzlei- Homepage nicht möglich, jederzeit für die Richtigkeit der gemachten Angaben die volle Verantwortung zu übernehmen. Insoweit ist jegliche Haftung, für Schäden welche aus der Nutzung der dargebotenen Informationen resultieren, gleich welcher Art diese Schäden auch sein mögen, ausgeschlossen. Sollten Sie per E-Mail mit uns in Kontakt treten wollen, so beachten Sie bitte, dass aufgrund der technischen Voraussetzungen im Internet, Ihre E-Mails von Dritten mitgelesen werden könnten. Die gebotene Vertraulichkeit wäre nicht mehr gewährleistet.

3. Informationen zum Schutz Ihrer Daten

KleinRechtsanwälte übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der angebotenen Informationen. Durch die Verwendung dieser Informationen sprechen Sie KleinRechtsanwälte sowie unsere Autoren von jeglichen Haftungsansprüchen die durch die Benutzung unseres Angebotes entstehen könnten frei. Wir haben unsere Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch kann sich die Rechtssprechung ändern, ohne dass dies sofort von KleinRechtsanwälte reflektiert wird. Unsere Informationen können keinesfalls eine anwaltliche Beratung ersetzen. Sie können jedoch zu jederzeit die Anwälte von KleinRechtsanwälte hinsichtlich rechtlicher Fragen konsultieren. Wie und wann sammelt oder benutzt KleinRechtsanwälte nichtöffentliche, personenbezogene Daten? Beim Verkauf unserer Dienstleistungen erfassen wir nichtöffentliche, personenbezogene Daten, die uns bei der effizienten Durchführung verschiedener Transaktionen behilflich sind. Zusätzlich sind wir eventuell dazu gezwungen, Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Vertragsbeziehung an einen Rechtsanwalt von KleinRechtsanwälte weiterzuleiten. Dies betrifft nur den Fall, dass Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wir sammeln keine personenbezogenen Daten (wie z. B. Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Kreditkartennummern) von Ihnen, es sei denn, Sie stellen uns diese Daten auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Ihre personenbezogenen Daten können von uns erfasst werden, wenn Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen Ihre Daten werden ausschließlich für den konkreten Auftrag verwendet. Darüber hinaus werden Ihre Daten von KleinRechtsanwälte nicht verwendet sondern lediglich intern verarbeitet, um Sie bei künftigen Aufträgen besser und schneller bedienen zu können. Sie sind jederzeit dazu berechtigt, ihre Daten zu löschen. Sie haben das Recht, alle auf ihre Person bezogenen Daten, die gespeichert sind, zu überprüfen und zu berichtigen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn die Datenspeicherung zum verfolgten Zweck nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus sonstigen rechtlichen Gründen unzulässig ist. KleinRechtsanwälte trifft technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Löschung, Veränderung oder gegen Verlust und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen. Sollten Sie Probleme oder Fragen zum Datenschutz haben, Auskünfte über die gespeicherten Daten oder eine Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen oder Anregungen geben wollen, können Sie sich jederzeit über die Impressum genannten Kommunikationswege an uns wenden. Werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben? Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und jedwede zusätzlichen Informationen, die wir von Ihnen erhalten haben, werden unter keinen Umständen an Dritte außerhalb von KleinRechtsanwälte weitergegeben, es sei denn aufgrund einer gerichtlichen Anordnung. Cookies KleinRechtsanwälte verwendet eventuell Cookies, um das Marketing für KleinRechtsanwälte zu verbessern. Hinsichtlich von Cookies haben Sie die Möglichkeit, von der Datenspeicherung und - nutzung zurückzutreten sofern der Initiator dem NAI angehört. Dies können Sie über den folgenden Link tun: h t t p : / / w w w . n e t w o r k a d v e r t i s i n g . o r g / m a n a g i n g /opt_out.asp. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen können wir für Zwecke der Werbung, zur Marktforschung und zur Verbesserung unserer Dienste Nutzungsprofile unter einem Pseudonym auswerten, jedoch nur soweit Sie nicht von Ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht haben, dieser Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen. Ein Teil unserer Dienste erfordert es, dass wir sog. Cookies einsetzen. Cookies sind kleine Datenmengen, die Ihr Internetbrowser auf Ihrem Rechner speichert. In Cookies können Informationen über Ihren Besuch auf unserer Website gespeichert werden. Die meisten Browser sind standardmäßig so eingestellt, dass sie Cookies akzeptieren. Sie können jedoch Ihren Browser so umkonfigurieren, dass er Cookies ablehnt oder vorher eine Bestätigung von Ihnen erfragt. Wenn Sie Cookies ablehnen, kann dies allerdings zur Folge haben, dass nicht alle unsere Angebote für Sie störungsfrei funktionieren. Verknüpfungen zu / von anderen Websites Unsere Website enthält Verknüpfungen auf andere Internet-Websites, die wir nicht betreiben, und genauso enthalten andere Internet-Websites Verknüpfungen auf unsere Website. Wir haben keine Kenntnis und übernehmen keine Verantwortung für die Datenschutzrichtlinien, -praxis und Inhalte dieser Websites. Gleiches gilt für mögliche Werbepartner und Sponsoren, auf die wir in Form von Bannern und/oder Textlinks verweisen. Wir arbeiten mit der Firma Strato zusammen. Um sich über die Datenschutz-Richtlinien unserer Partner zu informieren, wenden sie sich bitte direkt an diese Unternehmen. Datenerfassung beim Zugriff auf unsere Seiten KleinRechtsanwälte bedienen sich externer Statistiken um Besuchervolumen und - verhalten zu messen. Hierbei werden u.a. folgende Daten erfasst: Seiten, die von den Besuchern abgerufen werden IP-Adresse, mit der die Benutzer auf unseren Server zugreifen Datum und Uhrzeit der Zugriffe Adresse der verweisenden Seite (Referrer- Url) bei fehlerhaften Zugriffen: Fehlercode Aus diesen Daten wird eine Statistik über: Anzahl der unterschiedlichen angeforderten Seiten Summe aller Zugriffe Summe aller Zugriffe pro Tag Anzahl der Zugriffe pro Stunde "Hitliste" der angeforderten Seiten "Hitliste" der unterschiedlich zugreifenden Provider "Hitliste" der verweisenden URLs (Referrer- Url) "Hitliste" der am häufigsten benutzten Browser-Typen Anzahl und Art der Fehler (nicht gefundenen Seiten (Error 404, Serverfehler,...) Zugriffe in Abhängigkeit des Zugriffs-Codes Anzahl der unterschiedlichen Rechner Anzahl der unterschiedlich aufgerufen Seiten Summe aller Zugriffe Summe der Zugriffe pro Tag Anzahl der Zugriffe pro Stunde erstellt. Diese Daten werden von uns ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht dazu verwendet, Besucher unserer Seite persönlich zu identifizieren.