Sprechen Sie mich an!
Ich kämpfe für für Ihr Recht
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Arbeitsrecht
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Betriebsräte.
Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie
uns gerne jetzt.
BÜRO LIMBURG
Walderdorffstraße 20
65549 Limburg
T: +49(0)6431 / 98 13 13
F: +49(0)6431 / 98 13 14
E: info@klein-anwaelte.de
BÜRO ELTVILLE
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BÜRO WIESBADEN (Postanschrift)
Kreuzberger Ring 18A
65205 Wiesbaden
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KleinRechtsanwälte © 2024
Rechtsanwalt Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Betriebsräte
Wir
bieten
Ihnen
umfangreiche
rechtliche
Informationen
rund
um
das
Thema
Kündigung,
die
Rechte
der
Arbeitnehmer
und
der
Arbeitgeber,
den
Arbeitsvertrag, die Abmahnung, die Abwicklung eines Arbeitsvertrages, die Abfindung, sowie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Vollkommen
egal,
ob
Sie
Arbeitnehmer
oder
Arbeitgeber
sind,
jeder,
der
sich
mit
dem
Arbeitsrecht
auseinandergesetzt
hat,
kennt
die
Schwierigkeiten
in
diesem
Rechtsgebiet.
Der
Gesetzgeber
trägt
durch
umfangreiche
Reformvorhaben
und
Gesetzesänderungen
seinen
Teil
dazu
bei.
Auch hier zeigt sich die Tendenz des Gesetzgebers zu immer weniger relevanten Regelungen.
Wir
unterstützen
Sie
als
Rechtsanwalt
für
Arbeitsrecht
in
Ihrer
Nähe
Ihre
Rechte
durchzusetzen
und
den
Überblick
zu
bewahren.
Hierbei
bemühen
wir uns stets das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.
Von
der
Aufnahme
des
Arbeitsverhältnisses
bis
hin
zu
seiner
Beendigung
bietet
das
Arbeitsrecht
zahlreiche
Fallstricke.
Streitigkeiten
in
diesem
Bereich
werden
von
beiden
Seiten
besonders
heftig
geführt,
da
sie
häufig
die
Persönlichkeit
der
Betroffenen
berühren
oder
sogar
die
Existenz
gefährden können.
Kündigung
Ihr
Anwalt
für
Arbeitsrecht
in
Wiesbaden,
Limburg
und
Rheingau
unterstützt
Sie
im
Falle
einer
Kündigung
oder
Abmahnung.
Wir
kämpfen
für
Sie
um
eine hohe und angemessene Abfindung, ausstehenden Lohn oder Gehalt. Auch bei Fragen zu Be- oder Entfristungen und Aufhebungsverträgen im
Arbeitsrecht stgehen wir an Ihrer Seite.
Der
Bereich
des
Arbeitsrechts
ist
sowohl
für
Arbeitgeber
als
auch
für
Arbeitnehmer
sehr
komplex
und
zum
Teil
unübersichtlich.
Wichtige
Entscheidungen sollten Sie daher nicht aus dem Bauch heraus, sondern erst nach fachkundiger Beratung treffen.
Die
Fristen
im
Arbeitsrecht
sind
sehr
kurz
bemessen,
sodass
Sie
sich
zeitnah
Rechtsrat
einholen
sollten.
Die
Kündigungsschutzklage
ist
innerhalb
von
drei
Wochen
nach
Erhalt
der
Kündigung
bei
dem
zuständigen
Arbeitsgericht
einzureichen.
Auch
für
die
Entfristungsklage
gilt
eine
Klagefrist
von
drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags.
Häufig
sind
in
Arbeits-
und
Tarifverträgen
Ausschlussfristen
vereinbart,
nach
deren
Ablauf,
Sie
Ihre
Ansprüche
regelmäßig
nicht
mehr
geltend
machen können.
Zögern Sie daher nicht, sondern vereinbaren Sie umgehend einen Termin! Wir beraten Sie gern.
Trotz
aller
Sorgfalt
beim
Zusammentragen
unserer
Informationen
übernehmen
wir
diesbezüglich
keine
Haftung.
Auch
ersetzt
die
Lektüre
der
Informationen kein Beratungsgespräch oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Wir helfen gern. Rufen Sie an!