Sprechen Sie mich an! Ich kämpfe für für Ihr Recht
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Arbeitsrecht Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Betriebsräte.
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Rechtsanwalt Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Betriebsräte

Wir bieten Ihnen umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Thema Kündigung, die Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag, die Abmahnung, die Abwicklung eines Arbeitsvertrages, die Abfindung, sowie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Vollkommen egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, jeder, der sich mit dem Arbeitsrecht auseinandergesetzt hat, kennt die Schwierigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Der Gesetzgeber trägt durch umfangreiche Reformvorhaben und Gesetzesänderungen seinen Teil dazu bei. Auch hier zeigt sich die Tendenz des Gesetzgebers zu immer weniger relevanten Regelungen. Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe Ihre Rechte durchzusetzen und den Überblick zu bewahren. Hierbei bemühen wir uns stets das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. Von der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung bietet das Arbeitsrecht zahlreiche Fallstricke. Streitigkeiten in diesem Bereich werden von beiden Seiten besonders heftig geführt, da sie häufig die Persönlichkeit der Betroffenen berühren oder sogar die Existenz gefährden können.

Kündigung

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden, Limburg und Rheingau unterstützt Sie im Falle einer Kündigung oder Abmahnung. Wir kämpfen für Sie um eine hohe und angemessene Abfindung, ausstehenden Lohn oder Gehalt. Auch bei Fragen zu Be- oder Entfristungen und Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht stgehen wir an Ihrer Seite. Der Bereich des Arbeitsrechts ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sehr komplex und zum Teil unübersichtlich. Wichtige Entscheidungen sollten Sie daher nicht aus dem Bauch heraus, sondern erst nach fachkundiger Beratung treffen. Die Fristen im Arbeitsrecht sind sehr kurz bemessen, sodass Sie sich zeitnah Rechtsrat einholen sollten. Die Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Auch für die Entfristungsklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags. Häufig sind in Arbeits- und Tarifverträgen Ausschlussfristen vereinbart, nach deren Ablauf, Sie Ihre Ansprüche regelmäßig nicht mehr geltend machen können. Zögern Sie daher nicht, sondern vereinbaren Sie umgehend einen Termin! Wir beraten Sie gern. Trotz aller Sorgfalt beim Zusammentragen unserer Informationen übernehmen wir diesbezüglich keine Haftung. Auch ersetzt die Lektüre der Informationen kein Beratungsgespräch oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Wir helfen gern. Rufen Sie an!
Kündigung vom Arbeitgeber bekommen? Achtung: Kurze Frist!  Nur 3 Wochen Klagefrist.

Aufhebungsvertrag im

Arbeitsrecht

Wir beraten bei Aufhebungsverträgen, Prüfung der Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen, Prüfung der Anfechtbarkeit von Aufhebungsverträgen

Kündigung und

Kündigungsschutzklage im

Arbeitsrecht

Wir prüfen die Berechtigung einer Kündigung und klagen gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht

Befristete Arbeitsverträge im

Arbeitsrecht

Wir prüfen die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Entfristung

Lohn und Gehalt im

Arbeitsrecht

Wir prüfen Lohn- und Gehaltsansprüche, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Abmahnung im Arbeitsrecht

Prüfung der Wirksamkeit von Abmahnungen, Beratung über mögliche Vorgehensweisen, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Abmahnung.
Kündigung vom Arbeitgeber bekommen? Achtung: Kurze Frist!  Nur 3 Wochen Klagefrist.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht -

Informationen für Arbeitnehmer,

Arbeitgeber, Gewerkschaften und

Betriebsräte

Wir bieten Ihnen umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Thema Kündigung, die Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag, die Abmahnung, die Abwicklung eines Arbeitsvertrages, die Abfindung, sowie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Vollkommen egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, jeder, der sich mit dem Arbeitsrecht auseinandergesetzt hat, kennt die Schwierigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Der Gesetzgeber trägt durch umfangreiche Reformvorhaben und Gesetzesänderungen seinen Teil dazu bei. Auch hier zeigt sich die Tendenz des Gesetzgebers zu immer weniger relevanten Regelungen. Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe Ihre Rechte durchzusetzen und den Überblick zu bewahren. Hierbei bemühen wir uns stets das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. Von der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung bietet das Arbeitsrecht zahlreiche Fallstricke. Streitigkeiten in diesem Bereich werden von beiden Seiten besonders heftig geführt, da sie häufig die Persönlichkeit der Betroffenen berühren oder sogar die Existenz gefährden können.

Kündigung

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden, Limburg und Rheingau unterstützt Sie im Falle einer Kündigung oder Abmahnung. Wir kämpfen für Sie um eine hohe und angemessene Abfindung, ausstehenden Lohn oder Gehalt. Auch bei Fragen zu Be- oder Entfristungen und Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht stgehen wir an Ihrer Seite. Der Bereich des Arbeitsrechts ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sehr komplex und zum Teil unübersichtlich. Wichtige Entscheidungen sollten Sie daher nicht aus dem Bauch heraus, sondern erst nach fachkundiger Beratung treffen. Die Fristen im Arbeitsrecht sind sehr kurz bemessen, sodass Sie sich zeitnah Rechtsrat einholen sollten. Die Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Auch für die Entfristungsklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags. Häufig sind in Arbeits- und Tarifverträgen Ausschlussfristen vereinbart, nach deren Ablauf, Sie Ihre Ansprüche regelmäßig nicht mehr geltend machen können. Zögern Sie daher nicht, sondern vereinbaren Sie umgehend einen Termin! Wir beraten Sie gern. Trotz aller Sorgfalt beim Zusammentragen unserer Informationen übernehmen wir diesbezüglich keine Haftung. Auch ersetzt die Lektüre der Informationen kein Beratungsgespräch oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Wir helfen gern. Rufen Sie an!