Beitragsklage der Soka-Bau und ULAK
Das
Soka-Bau-Verfahren
/
Soka-Bau
Gerichtsverfahren
Diese
Verfahren
werden
meist
vor
dem
Arbeitsgericht
Wiesbaden
ausgetragen.
Wir
vertreten
bundesweit
Mandanten
und
Kollegen
in
Untervollmacht
als
Terminsvertreter
vor
dem
Arbeitsgericht
Wiesbaden
in
den
Verfahren
gegen
die
Sozialkasse
Bau
(SOKA-
Bau)
oder
die
Urlaubs-
und
Lohnausgleichskasse (ULAK)
Rechtsanwalt SOKA-Bau, ULAK bzw.
ZVK-Bau -
Anwalt Arbeitsrecht Wiesbaden und Rheingau
Sozialkasse-Bau (SOKA-Bau) und
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
(ULAK)
Wenn
die
Sozialkassen
Bau
(Soka-Bau)
oder
die
Urlaubs-
und
Lohnausgleichskasse
(ULAK)
auf
Ihren
Betrieb
aufmerksam
geworden
ist
und
Ihre
Tätigkeiten
als
baugewerblich
einschätzt,
dann
erhalten
Sie
in
der
Regel
die
Mitteilung,
dass
Sie
nach
den
Informationen
der
Soka
Bau
berechtigt
und
verpflichtet
seien
am
Sozialkassenverfahren
der
Bauwirtschaft
teilzunehmen
und
werden
aufgefordert,
eine
Betriebsanmeldung vorzunehmen.
Im
Gegensatz
zu
den
gesetzlichen
Krankenkassen
handelt
es
sich
bei
der
SOKA-
Bau,
ULAK
bzw.
ZVK-Bau
um
keine
staatliche
Sozialkasse.
Diese
Kassen
als
„gemeinsame
Einrichtungen
der
Tarifvertragsparteien“
stellen
eine
Art
„Versicherung“ dar.
Grundlage
für
die
Geltendmachung
von
Sozialkassenbeiträgen
durch
die
SOKA-Bau
ist
der
Tarifvertrag
über
das
Sozialkassenverfahren
im
Baugewerbe
(VTV).
Dieser
wurde
von
den
Tarifvertragsparteien
für
allgemeinverbindlich
erklärt
und
wird
von
den
Arbeitsgerichten
wie
ein Gesetz angewandt.
Dieser
Tarifvertrag
kann
nach
seinem
Wortlaut
zu
fatalen
Fehlinterpretationen
führen;
Regelungen
zum
betrieblichen
Geltungsbereich
des
VTV
sind
nur
in
Verbindung
mit
der
Kenntnis
der
dazu
ergangenen
Rechtsprechung
zutreffend
zu
verstehen.
Das
Bundesarbeitsgericht
hat
in
etwa
dreihundert
Revisionsverfahren
über
Auslegungsstreitigkeiten
zum
VTV
entscheiden
müssen.
Hinzu
kommen
tausende
von
Entscheidungen
der
Arbeitsgerichte
in
Wiesbaden
oder
Berlin
und
Landesarbeitsgerichte
in
Frankfurt
oder
Berlin
zu Zweifelsfragen.
Sollten
Sie
auch
nur
einen
geringen
Anteil
baugewerblicher
Tätigkeiten
in
Ihrem
Betrieb
ausüben,
gehen
Sie
keinesfalls
sicher
davon
aus,
dass
Sie
nicht
beitragspflichtig
sind.
Die
SOKA-Bau
(Sozialkasse
Bau),
ULAK
(Urlaubskasse
Bau)
bzw.
ZVK-Bau
(Zusatzversorgungskasse
Bau)
stellt
häufig
nur
auf
Grund
des
vorliegenden
Stammblattes
bzw.
des
Internetauftritts
Ihrer
Homepage
dar,
welche
Tätigkeiten
in
Ihrem
Betrieb
(angeblich)
ausgeführt
werden.
Üblicherweise
wird
durch
Übersendung
eines
Stammdatenblattes
zur
Einrichtung
eines
Beitragskontos
mit
Ihnen
Kontakt
aufgenommen.
Dieses
Stammdatenblatt
macht
einen
unverbindlichen
Eindruck.
Die
im
Stammdatenblatt
vom
jeweiligen
Arbeitgeber
aufgeführten
Tätigkeiten
können
aber
fatale
Folgen
für
den
Fortgang
des
Verfahrens haben.
Unterfällt
ein
Betrieb
dem
Geltungsbereich
der
Bautarifverträge,
so
finden
auf
ihn
auch
die
Vorschriften
der
Mindestlohnverordnung,
des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und
des
Arbeitnehmerentsendegesetzes
u.a.
Anwendung.
Die
Vorschriften
dieser
Gesetze
können
auch
rückwirkend
Anwendung
finden,
wenn
ein
Betrieb
dem
Geltungsbereich
der
Bautarifverträge
unterfällt.
Daraus
können
sich
straf-
und
bußgeldrechtliche
Konsequenzen
ergeben.
Lassen
Sie
sich
von
unseren
in
Soka-Bau-
Verfahren
spezialisierten
Rechtsanwälten
beraten,
bevor
Sie
Entscheidungen
treffen,
und
insbesondere
bevor
Sie
der
Soka
Bau
Einblick
in
Ihre
Unterlagen
und
Verhältnisse
gewähren
oder
Erklärungen
an
die
Soka
Bau
abgeben,
denn
die
SOKA-Bau,
ULAK
bzw.
ZVK-Bau
kann
Ansprüche
im
Bundesgebiet
West
In
Höhe
von
rund
20%
auf
die
Bruttogehälter
Ihrer
gewerblichen
Arbeitnehmer
bis
zu
vier
Jahre
rückwirkend
geltend
machen.
Es
kann
so
ein
meistens
existenzbedrohender
Betrag
zusammenkommen,
auf
dessen
Zahlung
Sie
in
Anspruch genommen werden.
Die
Beitragsforderungen
macht
die
Soka-Bau
in
der
Regel
durch
arbeitsgerichtliche
Mahnbescheide geltend.
Achtung:
dem
arbeitsgerichtlichen
Mahnbescheid
kann
nur
innerhalb
einer
(!)
Woche
widersprochen
werden.
Wenn
die
Frist
versäumt
wird
kann
der
von
der
Soka-Bau
geforderte Betrag zwangsvollstreckt werden.
Wird
dem
Mahnbescheid
fristwahrend
widersprochen
wird
das
Soka-Bau
Gerichtsverfahren
vor
dem
Arbeitsgericht
fortgesetzt.
Das
erstinstanzliche
Gerichtsverfahren
findet
für
die
alten
Bundesländer
beim
Arbeitsgericht
Wiesbaden
und
für
die
neuen
Bundesländer
beim
Arbeitsgericht Berlin statt.
Im
Soka-Bau
Gerichtsverfahren
werden
streitige
Verhältnisse
durch
Vernehmung
der
Arbeitnehmer des beklagten Betriebes geklärt.
Beachten
Sie
bitte,
dass
es
nicht
empfehlenswert
ist
weitere
eigenständige
Abteilungen
in
Ihrem
Betrieb
einzurichten.
Eigenständige
Abteilungen
können
wieder
selbst SOKA-Bau-pflichtig werden.
Für
sämtliche
Verfahren,
in
denen
die
SOKA-
Bau,
ULAK
oder
die
ZVK-Bau
einen
Arbeitgeber
in
Anspruch
nimmt,
der
seinen
Betriebssitz
in
den
alten,
westdeutschen
Bundesländern
hat,
ist
in
erster
Instanz
das
Arbeitsgericht
Wiesbaden zuständig.
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