Anwalt für Architektenrecht - Beratung
und Vertretung für Bauherren und
Architekten
Wir bieten Ihnen hier umfangreiche rechtliche
Informationen rund um das Thema Architekten
und Architektenverträge, die Rechte der
Auftragnehmer und der Auftraggeber, den
Architektenvertrag, die
Gewährleistungsansprüche, die Abwicklung eines
Architektenvertrages, die Vergütungsansprüche,
sowie das selbständige Beweisverfahren und den
Architektenprozess.
Anwalt für Architektenvertrag
Vollkommen egal, ob Sie Auftragnehmer oder
Auftraggeber sind, jeder, der sich mit dem
Architektenrecht auseinandergesetzt hat, kennt
die Schwierigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Ein
Rechtsanwalt für Architektenrecht hilft Ihnen
durch das Dickicht an Vorschriften hindurch.
Der Gesetzgeber trägt durch umfangreiche
Reformvorhaben und Gesetzesänderungen
seinen Teil dazu bei. Auch hier zeigt sich die
Tendenz des Gesetzgebers zu immer weniger
relevanten Regelungen. Allerdings schafft es ein
Anwalt für privates Architektenrecht die
relevanten von den weniger relevanten zu
trennen.
Von der Beauftragung bis hin zu seiner Abnahme
und Vergütung bietet der Architektenvertrag
zahlreiche Fallstricke. Streitigkeiten in diesem
Bereich werden von beiden Seiten besonders
heftig geführt, da sie häufig die Architektenehre
berühren oder sogar existenzielle Bedeutung
erlangen können.
Anwälte für Architektenrecht
Für Bauherren und Investoren erstellen wir
Architektenverträge, Generalplanerverträge
sowie Ingenieurverträge. Wir setzen für unsere
Auftraggeber Schadenersatzansprüche gegen
Architekten, die durch Planungsmängel,
Bauüberwachungsfehler oder mangelhafter oder
fehlerhafter Beratung entstanden sind, durch.
Wir verfügen im Architektenrecht über
langjährige Erfahrungen. Für Architekten und
Ingenieure bieten wir unsere baubegleitende
Unterstützung an. Von Wiesbaden aus ist jeder
Anwalt für Architektenrecht überregional tätig.
Wir Anwälte beraten Architekten und Ingenieure
bei der Durchsetzung ihrer Honorarforderungen
und bei Abschluss von Verträgen ebenso wie die
Bauherrschaft bei der Abwehr von
entsprechenden Forderungen.
Wird ein Architekt oder Ingenieur in die Haftung
genommen, übernehmen wir die Vertretung zur
Abwehr von Ansprüchen. Als erfahrene Anwälte
für Architektenrecht verstehen wir die
baustellenspezifischen Probleme jedoch auch aus
Sicht der Bauherrschaft geltend zu machen.
Trotz aller Sorgfalt beim Zusammentragen
unserer Informationen übernehmen wir
diesbezüglich keine Haftung. Auch ersetzt die
Lektüre der Informationen kein
Beratungsgespräch oder die Vertretung durch
einen Rechtsanwalt für Architektenrecht.
Wir helfen gern. In Eltville, Wiesbaden und
Limburg. Rufen Sie an!