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Fluggastrechte – Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder -ausfall
Ein
verspäteter
oder
ausgefallener
Flug
kann
nicht
nur
Ihren
Reiseplänen,
sondern
auch
Ihrer
Geduld
erheblich
zusetzen.
Viele
Passagiere
wissen
jedoch
nicht,
dass
sie
in
solchen
Fällen
Rechte
haben,
die
ihnen
Entschädigungen
oder
Unterstützung
zusichern.
Als
erfahrene
Rechtsanwaltskanzlei
helfen wir Ihnen dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und den Schadensersatz zu erhalten, der Ihnen zusteht.
Ihre Rechte bei Flugverspätungen und -ausfällen
Gemäß
der
EU-Fluggastrechte-Verordnung
(EG
261/2004)
haben
Passagiere
bei
erheblichen
Verspätungen,
Flugausfällen
oder
Überbuchungen
Anspruch
auf
Entschädigung,
sofern
bestimmte
Voraussetzungen
erfüllt
sind.
Dies
gilt
für
Flüge,
die
in
der
EU
starten,
oder
für
Flüge,
die
von
einer
Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
•
Flugverspätung: Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden.
•
Flugausfall: Ihr Flug wurde kurzfristig abgesagt (weniger als 14 Tage vor Abflug).
•
Überbuchung: Ihnen wurde der Einstieg verweigert, obwohl Sie eine gültige Buchung hatten.
Welche Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:
•
250 € für Flüge bis 1.500 km.
•
400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
•
600 € für Flüge über 3.500 km.
Zusätzlich
können
Ihnen
bei
erheblichen
Verspätungen
Ansprüche
auf
Erstattung
von
Verpflegungskosten,
Hotelübernachtungen
oder
Transfer
entstehen.
Wie helfen wir Ihnen?
Viele
Fluggesellschaften
versuchen,
berechtigte
Ansprüche
mit
Verweisen
auf
außergewöhnliche
Umstände
abzuwehren.
Wir
prüfen
Ihren
Fall
sorgfältig und klären, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Mit unserer Unterstützung können Sie:
•
Ihren Schadensersatz schnell und rechtssicher einfordern.
•
Unrechtmäßige Ablehnungen durch die Airline anfechten.
•
Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Warum sollten Sie uns beauftragen?
•
Erfahrung und Expertise: Wir verfügen über fundiertes Wissen im Bereich Fluggastrechte und Schadensersatz.
•
Schnelle Durchsetzung: Wir setzen uns effizient und mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein.
•
Keine Kostenrisiken: In vielen Fällen können wir Ihre Ansprüche auf Erfolgsbasis geltend machen.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Sie
hatten
Ärger
mit
einem
verspäteten
oder
ausgefallenen
Flug?
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unkompliziert
und
unverbindlich.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Fluggastrechte
Flugverspätung und -ausfälle.