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Fluggastrechte – Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder -ausfall

Ein verspäteter oder ausgefallener Flug kann nicht nur Ihren Reiseplänen, sondern auch Ihrer Geduld erheblich zusetzen. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen Rechte haben, die ihnen Entschädigungen oder Unterstützung zusichern. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei helfen wir Ihnen dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und den Schadensersatz zu erhalten, der Ihnen zusteht.

Ihre Rechte bei Flugverspätungen und -ausfällen

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) haben Passagiere bei erheblichen Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt für Flüge, die in der EU starten, oder für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Flugverspätung: Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Flugausfall: Ihr Flug wurde kurzfristig abgesagt (weniger als 14 Tage vor Abflug). Überbuchung: Ihnen wurde der Einstieg verweigert, obwohl Sie eine gültige Buchung hatten.

Welche Entschädigung steht Ihnen zu?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 € für Flüge bis 1.500 km. 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km. 600 € für Flüge über 3.500 km. Zusätzlich können Ihnen bei erheblichen Verspätungen Ansprüche auf Erstattung von Verpflegungskosten, Hotelübernachtungen oder Transfer entstehen.

Wie helfen wir Ihnen?

Viele Fluggesellschaften versuchen, berechtigte Ansprüche mit Verweisen auf außergewöhnliche Umstände abzuwehren. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und klären, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Mit unserer Unterstützung können Sie: Ihren Schadensersatz schnell und rechtssicher einfordern. Unrechtmäßige Ablehnungen durch die Airline anfechten. Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Erfahrung und Expertise: Wir verfügen über fundiertes Wissen im Bereich Fluggastrechte und Schadensersatz. Schnelle Durchsetzung: Wir setzen uns effizient und mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein. Keine Kostenrisiken: In vielen Fällen können wir Ihre Ansprüche auf Erfolgsbasis geltend machen.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Sie hatten Ärger mit einem verspäteten oder ausgefallenen Flug? Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen schnell, unkompliziert und unverbindlich. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Fluggastrechte Flugverspätung und -ausfälle.

Fluggastrechte – Ihr Anspruch auf

Entschädigung bei Flugverspätung

oder -ausfall

Ein verspäteter oder ausgefallener Flug kann nicht nur Ihren Reiseplänen, sondern auch Ihrer Geduld erheblich zusetzen. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen Rechte haben, die ihnen Entschädigungen oder Unterstützung zusichern. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei helfen wir Ihnen dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und den Schadensersatz zu erhalten, der Ihnen zusteht.

Ihre Rechte bei Flugverspätungen

und -ausfällen

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) haben Passagiere bei erheblichen Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt für Flüge, die in der EU starten, oder für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

Wann haben Sie Anspruch auf

Entschädigung?

Flugverspätung: Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Flugausfall: Ihr Flug wurde kurzfristig abgesagt (weniger als 14 Tage vor Abflug). Überbuchung: Ihnen wurde der Einstieg verweigert, obwohl Sie eine gültige Buchung hatten.

Welche Entschädigung steht Ihnen

zu?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 € für Flüge bis 1.500 km. 400 für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km. 600 € für Flüge über 3.500 km. Zusätzlich können Ihnen bei erheblichen Verspätungen Ansprüche auf Erstattung von Verpflegungskosten, Hotelübernachtungen oder Transfer entstehen.

Wie helfen wir Ihnen?

Viele Fluggesellschaften versuchen, berechtigte Ansprüche mit Verweisen auf außergewöhnliche Umstände abzuwehren. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und klären, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Mit unserer Unterstützung können Sie: Ihren Schadensersatz schnell und rechtssicher einfordern. Unrechtmäßige Ablehnungen durch die Airline anfechten. Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Erfahrung und Expertise: Wir verfügen über fundiertes Wissen im Bereich Fluggastrechte und Schadensersatz. Schnelle Durchsetzung: Wir setzen uns effizient und mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein. Keine Kostenrisiken: In vielen Fällen können wir Ihre Ansprüche auf Erfolgsbasis geltend machen.

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