Gewaltschutzantrag

Verletzung Drohung Nachstellung, Stalking Hausfriedensbruch

Gewaltschutz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Opfern häuslicher Gewalt und Stalkings eine Möglichkeit, sich mithilfe der Zivilgerichte vor solchen Übergriffen zu schützen. Hierzu kann das Gericht verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Opfer anordnen, wie etwa Betretungsverbote, Kontakt- und Annäherungs-verbote oder Wohnungszuweisungen. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie dabei, sich nachhaltig gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen.

Gewaltschutzverfahren – Schutz und Sicherheit durch rechtliche Maßnahmen

Gewalt und Bedrohungen gehören zu den belastendsten Erfahrungen, die Menschen im privaten oder beruflichen Umfeld erleben können. Das deutsche Gewaltschutzverfahren bietet hier rechtliche Möglichkeiten, um Betroffene effektiv vor weiteren Übergriffen zu schützen. Als spezialisierte Kanzlei beraten und unterstützen wir Sie in allen Phasen des Gewaltschutzverfahrens und helfen Ihnen, den nötigen Schutz für Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie zu erreichen.

Was ist das Gewaltschutzverfahren?

Das Gewaltschutzverfahren ist ein rechtliches Mittel, das durch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) geregelt wird. Es ermöglicht Betroffenen von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen, gerichtliche Schutzanordnungen zu erwirken. Diese Anordnungen richten sich gegen Personen, die gewalttätig wurden oder deren Verhalten die Rechte der Betroffenen erheblich verletzt. In der Regel geht es darum, räumlichen Abstand zu schaffen und weitere Belästigungen zu verhindern.

Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?

Im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens können verschiedene Schutzmaßnahmen beantragt werden, darunter: Kontaktverbot: Der Täter darf keinen Kontakt zur betroffenen Person aufnehmen. Näheverbot: Der Täter darf sich der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen bestimmten Orten nicht nähern. Wohnungszuweisung: In bestimmten Fällen kann die gemeinsame Wohnung der betroffenen Person zur alleinigen Nutzung zugesprochen werden, sodass der Täter diese verlassen muss.

Wer kann ein Gewaltschutzverfahren beantragen?

Jede Person, die durch Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen beeinträchtigt ist, kann ein Gewaltschutzverfahren beantragen. Dies betrifft nicht nur Personen in einer Ehe oder Partnerschaft, sondern auch Opfer häuslicher Gewalt innerhalb der Familie, Nachstellungen durch Bekannte oder Kollegen und jede Form von Übergriffen, die die persönliche Sicherheit beeinträchtigen.

Ablauf des Gewaltschutzverfahrens

Um Schutzmaßnahmen zu erhalten, muss beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt werden. Oft werden diese Maßnahmen in einem beschleunigten Verfahren beschlossen, um die betroffene Person schnellstmöglich zu schützen. Nach der Prüfung durch das Gericht kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden, die in der Regel sofort wirksam wird. Der Prozess kann auch eine mündliche Verhandlung einschließen, um alle Seiten anzuhören und die geeigneten Maßnahmen zu bestätigen.

Unsere Unterstützung im Gewaltschutzverfahren

Das Gewaltschutzverfahren ist oft eine emotional belastende Angelegenheit, die schnelles und entschlossenes Handeln erfordert. Als erfahrene Kanzlei im Bereich Gewaltschutz bieten wir Ihnen diskrete und einfühlsame Unterstützung und begleiten Sie in allen Verfahrensschritten von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Vertretung. Wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Rechte in vollem Umfang wahrnehmen und die Schutzmaßnahmen erhalten, die Sie benötigen.

Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung

Wenn Sie sich bedroht oder belästigt fühlen und über ein Gewaltschutzverfahren nachdenken, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen.
Gewaltschutz Stalking, Häusliche Gewalt, Kontaktverbot, Wohnungszuweisung.
Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne jetzt.

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Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Opfern häuslicher Gewalt und Stalkings eine Möglichkeit, sich mithilfe der Zivilgerichte vor solchen Übergriffen zu schützen. Hierzu kann das Gericht verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Opfer anordnen, wie etwa Betretungsverbote, Kontakt- und Annäherungs- verbote oder Wohnungszuweisungen. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie dabei, sich nachhaltig gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen.

Gewaltschutzverfahren – Schutz und

Sicherheit durch rechtliche

Maßnahmen

Gewalt und Bedrohungen gehören zu den belastendsten Erfahrungen, die Menschen im privaten oder beruflichen Umfeld erleben können. Das deutsche Gewaltschutzverfahren bietet hier rechtliche Möglichkeiten, um Betroffene effektiv vor weiteren Übergriffen zu schützen. Als spezialisierte Kanzlei beraten und unterstützen wir Sie in allen Phasen des Gewaltschutzverfahrens und helfen Ihnen, den nötigen Schutz für Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie zu erreichen.

Was ist das Gewaltschutzverfahren?

Das Gewaltschutzverfahren ist ein rechtliches Mittel, das durch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) geregelt wird. Es ermöglicht Betroffenen von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen, gerichtliche Schutzanordnungen zu erwirken. Diese Anordnungen richten sich gegen Personen, die gewalttätig wurden oder deren Verhalten die Rechte der Betroffenen erheblich verletzt. In der Regel geht es darum, räumlichen Abstand zu schaffen und weitere Belästigungen zu verhindern.

Welche Schutzmaßnahmen sind

möglich?

Im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens können verschiedene Schutzmaßnahmen beantragt werden, darunter: Kontaktverbot: Der Täter darf keinen Kontakt zur betroffenen Person aufnehmen. Näheverbot: Der Täter darf sich der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen bestimmten Orten nicht nähern. Wohnungszuweisung: In bestimmten Fällen kann die gemeinsame Wohnung der betroffenen Person zur alleinigen Nutzung zugesprochen werden, sodass der Täter diese verlassen muss.

Wer kann ein Gewaltschutzverfahren

beantragen?

Jede Person, die durch Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen beeinträchtigt ist, kann ein Gewaltschutzverfahren beantragen. Dies betrifft nicht nur Personen in einer Ehe oder Partnerschaft, sondern auch Opfer häuslicher Gewalt innerhalb der Familie, Nachstellungen durch Bekannte oder Kollegen und jede Form von Übergriffen, die die persönliche Sicherheit beeinträchtigen.

Ablauf des Gewaltschutzverfahrens

Um Schutzmaßnahmen zu erhalten, muss beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt werden. Oft werden diese Maßnahmen in einem beschleunigten Verfahren beschlossen, um die betroffene Person schnellstmöglich zu schützen. Nach der Prüfung durch das Gericht kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden, die in der Regel sofort wirksam wird. Der Prozess kann auch eine mündliche Verhandlung einschließen, um alle Seiten anzuhören und die geeigneten Maßnahmen zu bestätigen.

Unsere Unterstützung im

Gewaltschutzverfahren

Das Gewaltschutzverfahren ist oft eine emotional belastende Angelegenheit, die schnelles und entschlossenes Handeln erfordert. Als erfahrene Kanzlei im Bereich Gewaltschutz bieten wir Ihnen diskrete und einfühlsame Unterstützung und begleiten Sie in allen Verfahrensschritten von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Vertretung. Wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Rechte in vollem Umfang wahrnehmen und die Schutzmaßnahmen erhalten, die Sie benötigen.

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Wenn Sie sich bedroht oder belästigt fühlen und über ein Gewaltschutzverfahren nachdenken, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen.