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Drohung
Nachstellung, Stalking
Hausfriedensbruch
Betreuungsverfahren in Deutschland – Ihre Rechte und unser Service
Das
Betreuungsverfahren
dient
dem
Schutz
von
Personen,
die
aufgrund
einer
körperlichen,
geistigen
oder
seelischen
Krankheit
oder
Behinderung
nicht
in
der
Lage
sind,
ihre
Angelegenheiten
selbstständig
zu
regeln.
In
solchen
Fällen
wird
ein
Betreuer
vom
Gericht
eingesetzt,
um
die
betroffene
Person
zu
unterstützen
oder
zu
vertreten.
Als
erfahrene
Kanzlei
im
Bereich
des
Betreuungsrechts
bieten
wir
Ihnen
eine
fundierte
rechtliche
Beratung und Unterstützung sowohl für Betroffene als auch für Angehörige und Betreuer.
Was ist das Betreuungsverfahren?
Das
Betreuungsverfahren
ist
ein
gerichtliches
Verfahren,
in
dem
festgestellt
wird,
ob
eine
Person
aufgrund
einer
geistigen
oder
körperlichen
Einschränkung
auf
Unterstützung
angewiesen
ist.
Ziel
des
Verfahrens
ist
es,
sicherzustellen,
dass
die
betroffene
Person
in
allen
Lebensbereichen
–
sei es in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten – die nötige Hilfe erhält.
Ein
Betreuer
kann
für
bestimmte
Lebensbereiche
oder
für
alle
Angelegenheiten
einer
Person
bestellt
werden.
Der
Betreuer
kann
dabei
ein
Familienangehöriger, ein Freund oder auch ein unabhängiger, professioneller Betreuer sein.
Wann wird ein Betreuer bestellt?
Ein
Betreuer
wird
in
der
Regel
dann
bestellt,
wenn
eine
Person
aufgrund
von
Krankheit,
Behinderung
oder
geistiger
Einschränkung
nicht
in
der
Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Häufige Gründe für die Bestellung eines Betreuers sind:
•
Demenz
•
Psychische Erkrankungen
•
Schlaganfälle oder schwere Unfälle
•
Geistige Behinderungen
Das
Gericht
prüft
in
einem
förmlichen
Verfahren,
ob
die
Voraussetzungen
für
die
Bestellung
eines
Betreuers
vorliegen.
Dabei
wird
immer
auch
die
Selbstbestimmung der betroffenen Person berücksichtigt.
Ablauf des Betreuungsverfahrens
Das
Betreuungsverfahren
beginnt
mit
einem
Antrag
auf
Betreuung,
der
von
der
betroffenen
Person
selbst,
von
Angehörigen
oder
anderen
Dritten
gestellt
werden
kann.
Das
zuständige
Amtsgericht
prüft
daraufhin,
ob
die
Voraussetzungen
für
eine
Betreuung
vorliegen.
Hierbei
wird
ein
ärztliches
Gutachten
eingeholt,
das
den
Zustand
der
betroffenen
Person
beurteilt.
Ist
eine
Betreuung
notwendig,
wird
vom
Gericht
ein
Betreuer
bestellt.
Dieser Betreuer hat dann die rechtliche Befugnis, im Namen der betroffenen Person zu handeln.
Rechte und Pflichten des Betreuers
Der
Betreuer
hat
die
Pflicht,
im
besten
Interesse
der
betreuten
Person
zu
handeln.
Dabei
muss
er
die
Wünsche
und
Bedürfnisse
der
betroffenen
Person so weit wie möglich berücksichtigen. Zudem ist der Betreuer verpflichtet, regelmäßig gegenüber dem Gericht Rechenschaft abzulegen.
Es
ist
wichtig
zu
betonen,
dass
das
Betreuungsverfahren
darauf
abzielt,
die
Selbstbestimmung
der
betroffenen
Person
zu
wahren,
so
weit
es
deren
gesundheitlichen Zustand zulässt. Eine Betreuung stellt keine Entmündigung dar, sondern soll helfen, im Sinne der betroffenen Person zu handeln.
Wir unterstützen Sie im Betreuungsverfahren
Das
Betreuungsverfahren
ist
ein
sensibles
Thema,
das
oft
rechtliche
und
emotionale
Herausforderungen
mit
sich
bringt.
Ob
Sie
als
Angehöriger
eine
Betreuung
beantragen
möchten,
als
Betreuer
Ihre
Pflichten
klären
müssen
oder
als
Betroffene/r
Fragen
zu
Ihren
Rechten
haben
–
wir
stehen
Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Unsere
Kanzlei
bietet
Ihnen
eine
umfassende
Beratung
und
Unterstützung
im
gesamten
Verlauf
des
Betreuungsverfahrens.
Wir
helfen
Ihnen,
Ihre
Rechte zu wahren und die bestmögliche Betreuung für sich oder Ihre Angehörigen sicherzustellen.
Betreuung
Beratung und Unterstützung.
Teilgebiete
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